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Vegane Produkte dürfen nicht mehr als Milch und Käse bezeichnet werden
Schluss mit veganem Käse

Veganer Käse darf nicht mehr als Käse bezeichnet werden

Namen wie „Veganer Käse“, „Hafer-Milch“ und „Veggie-Cream“ dürften in Zukunft wohl der Vergangenheit angehören. Das Urteil des höchsten Gerichts der Europäischen Union verbietet ab sofort die Verwendung von Tierproduktnamen aus der Milchindustrie für pflanzliche Lebensmittel. Und die Fleischindustrie will nachziehen.

Nun ist es doch noch passiert: Das höchste Gericht der Europäischen Union (EuGH) urteilt, dass pflanzliche Lebensmittel nicht mehr unter Bezeichnungen wie „Milch“ oder „Käse“ verkauft werden dürfen. Bezeichnungen wie Milch, Butter, Rahm, Käse oder Joghurt seien in der EU Produkten tierischen Ursprungs vorbehalten. Das gelte auch, wenn die Produkte durch beschreibende Begriffe ergänzt würden.

Es besteht Verwechslungsgefahr

Der Grund: Das Gericht befürchtet, Verbraucher könnten die pflanzlichen Lebensmittel mit ihren Namensvettern aus dem tierischen Bereich verwechseln. Auch durch Zusatzbegriffe könne eine Verwechslung durch den Verbraucher nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Ausnahmen gibt es in den EU-Regeln nur für wenige pflanzliche Produkte, wie beispielsweise Kokosmilch.

Hintergrund der Begriffsstreitigkeiten ist eine Klage gegen das Unternehmen Tofutown aus Wiesbaum in der Eifel, das ausschließlich vegane und vegetarische Produkte unter den Namen „Veggie-Cheese“ oder „Cream“ vertreibt.  

Der Milchindustrie-Verband ist zufrieden

Der Milchindustrieverband war mit dem Urteil des Europäischen Gerichts höchst zufrieden: „Der heutige Tag ist ein bedeutender für den seit nunmehr 30 Jahren bestehenden, europaweiten Bezeichnungsschutz für Milch und Milchprodukte“, erklärte Geschäftsführer Jörg Rieke.

Tofuwürstchen

Tofuwürstchen dürfen nach wie vor Würstchen heißen

Die Fleischindustrie fordert Gleichberechtigung

Benachteiligt fühlt sich jedoch die Fleischindustrie, denn der Europäische Gerichtshof sieht keine Notwendigkeit darin, vergleichbare Auflagen auch für „Veggie-Schnitzel“ und „Tofuwürstchen“ anzuwenden. „Es handle sich nun einmal um ungleiche Erzeugnisse, die unterschiedlichen Vorschriften unterlägen“, so der EuGH. Der Deutsche Bauernverband sieht das anders und fordert Gleichberechtigung: „Da (...) zunehmend vegetarischer und veganer Fleisch- und Wurstersatz mit Begriffen wie Schinken oder Schnitzel“ auf den Markt komme, müsse der Gesetzgeber die Regeln auch hier verschärfen.“

Wo ist der Tee in der „Teewurst“?

Bei dieser kleinkarierten Erbsenzählerei drängt sich uns die Frage auf, was eigentlich zukünftig mit Produkten geschehen soll, die Namen, wie Teewurst, Hackepeter, Leberkäse oder Fleischsalat tragen? Aber mit Sicherheit wird der höchste Europäische Gerichtshof auch hier bald eine Lösung finden…

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Quellen: Bilder: Depositphotos/derepente, pathastings, Text: Meike Riebe