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Instrumente für den Klimaschutz

So soll der CO2-Ausstoß reduziert werden

Klimapolitisch hat das Jahr 2015 einen versöhnlichen Abschluss gefunden: Im Rahmen der 21. UN-Klimakonferenz in Paris konnte am 12. Dezember eine Einigung der 195 verhandelnden Staaten über eine Minderung von Treibhausgasen verkündet werden – und zwar einstimmig.

Konkret wurde beschlossen, den durchschnittlichen globalen Temperaturanstieg auf 2°C zu beschränken, nach Möglichkeit auf 1,5°C. Damit weniger finanzkräftige Staaten an diesen Zielen mitarbeiten können, sollen zwischen 2020 und 2025 jährlich 100 Milliarden Dollar zur Verfügung gestellt werden, wie schon auf dem Kopenhagener Klimagipfels von 2009 festgelegt wurde.

Da das Abkommen auf dem freiwilligen Einsatz der Unterzeichnerstaaten fußt, fallen entsprechend die nationalen Maßnahmen zur CO2-Reduktion durchaus unterschiedlich aus. Allerdings existieren auch übergreifende Instrumentarien auf europäischer und internationaler Ebene, die für Emissionsreduzierungen sorgen sollen.

Internationale Klimaschutzinstrumente

Auf internationaler Ebene wird dem CO2-Ausstoß mit Kompensationsintrumenten entgegengewirkt. Sogenannte Klimazertifikate können von Staaten oder Unternehmen, die ihr „Schadstoff-Budget“ überschreiten bei Staaten oder Unternehmen mit deutlich geringerer Schadstoffproduktion erworben werden. Ein zu hoher Emissionswert kann auf diese Weise kompensiert werden.

Das Kyoto-Protokoll sieht dazu „Flexible Mechanismen“ vor, auf deren Grundlage reduktionsverpflichtete Industrieländer ihre Ziele durch einen Ausgleich im Ausland erreichen können. Für eine Teilnahme an diesen Mechanismen müssen die einzelnen Staaten bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die da lauten:

·         Sie müssen das Kyoto-Protokoll ratifiziert haben.

·         Sie müssen sich auf Emissionsreduktionsziele verpflichtet haben (Annex B-Staaten).

·         Verpflichtend ist außerdem die Errechnung eines nationalen Emissionsbudgets sowie ein System für

(a)    die Datenerfassung, auf deren Grundlage Treibhausgas-Inventare angelegt werden können, sowie für

(b)   die Transaktionen von Emissionsrechten.

Clean Development Mechanism

Einer dieser Mechanismen ist der Clean Development Mechanism (CDM). Der Erwerb von Zertifikaten ist hier allerdings an die gemeinsame Durchführung eines CDM-Projektes zur Emissionsminderung durch ein Industrieland mit Reduktionsverpflichtung und ein Entwicklungsland ohne Reduktionsverpflichtung gekoppelt. Die mit Hilfe eines solchen Klimaprojektes eingesparten Emissionseinheiten, die „Certified Emission Reductions“ (CER), kann das Industrieland auf seinem Schadstoff-Konto gutschreiben lassen. Beim CDM soll somit dabei geholfen werden, die industrielle Entwicklung in nicht-reduktionsverpflichteten Ländern durch einen Technologietransfer möglichst von Grund auf klimafreundlich zu gestalten – auch ausgehend davon, dass die Reduzierung von CO2-Emissionen und die nachhaltige Ausgestaltung von Industrien in Entwicklungsländern deutlich kostengünstiger sind.

Die Zahl der registrierten Projekte liegt aktuell bei 7.685, wie der entsprechenden Seite der United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC) zu entnehmen ist. Tatsächlich hat sich die vormals zahlenmäßig vielversprechende Entwicklung des CDM aber nicht fortsetzen können. Einer der Gründe hierfür liegt in den Ausstiegen Kanadas, Russlands, Japans und Neuseelands aus dem Kyoto-Protokoll – dadurch wird der CDM weniger genutzt. Die womöglich gewichtigere Ursache liegt aber wohl im aktuellen Preisverfall von Klimazertifikaten im europäischen Emissionshandel: Der Erwerb solcher Zertifikate ist daher günstiger als eine Investition in die an Projekte gekoppelten CDM-Zertifikate.

Die womöglich gewichtigere Ursache liegt aber wohl im aktuellen Preisverfall von Klimazertifikaten im europäischen Emissionshandel

Joint Implementation

Das Konzept der Joint Implementation (JI) funktioniert ganz ähnlich wie beim CDM, mit dem Unterschied, dass emissionssenkende Projekte hier zwischen zwei Industrieländern durchgeführt werden. Die auf diese Weise generierten Emissionsminderungen kann sich das Investorland gutschreiben lassen. Das Empfängerland wiederum profitiert einerseits auf dem Technologiesektor und andererseits auch finanziell – denn die Schadstoffeinsparung wird mit Klima-Zertifikaten belohnt, die sich wiederum verkaufen lassen.

In Marrakesch würden 2001 zwei Zulassungsverfahren für JI-Projekte vorgesehen, abhängig davon, ob das Gastland seine Emissionsberichtspflichten erfüllt oder nicht. Im ersten Fall kann das betreffende Empfängerland das Registrierungs- und Überprüfungsverfahren selber durchführen. Ansonsten muss das JI-Projekt vom entsprechenden Aufsichtsgremium registriert und geprüft werden.

Gerade solche Projekte, deren Kontrolle nicht bei den Vereinten Nationen liegt, haben sich bislang jedoch als problematisch erwiesen – und zudem für mehr Emissionen gesorgt, statt diese weiter abzubauen. Laut tagesschau.de wurden durch diese rechtliche Lücke des Kyoto-Protokolls beispielsweise in Russland rund 600 Millionen Tonnen Treibhausgas mehr produziert. Vorsätzlich wurden dort mit Industrieanlagen erhöhte Schadstoffmengen produziert, die anschließend wieder reduziert wurden. Die gewonnenen Klima-Zertifikate für diese Leistung machten die Betreiberfirmen der Anlagen zu Geld, indem sie sie bis zum Ausstieg Russlands aus dem Kyoto-Protokoll im Jahr 2013, der zugleich das Ausscheiden aus der Joint Implementation bedeutete, auf den europäischen Markt brachten.

Die Grundlagen für die Regularien der „Flexiblen Mechanismen“ wurden schon im Jahr 2001 auf der 7. UN-Klimakonferenz in Marrakesch gelegt, wie der Bericht zu den dort getroffenen Entscheidungen zeigt. Schon damals wurde ein Exekutivrat mit insgesamt zehn Mitgliedern – vier aus Industrienationen, sechs aus Entwicklungs- und Schwellenländern – gewählt, der sowohl die Richtlinien für CDM-Projekte festlegt als auch über eingehende Projektanträge entscheidet. Daneben bestimmt das Gremium die Vergabe von CERs.

Klimaschutzinstrument der Europäischen Union

Auf europäischer Ebene wurde mit dem European Union Emissions Trading System (EU-ETS) im Jahr 2003 ein weiteres Emissionshandelssystem vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU beschlossen und zwei Jahre später eingeführt. Beteiligt sind alle 28 EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein, erfasst werden etwa 12.000 Anlagen der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie, deren CO2-Emissionen fast 50 Prozent des gesamteuropäischen Ausstoßes ausmacht. Seit 2012 gehören zudem mehr als 2.500 internationale Luftverkehrsbetreiber zu den Mitgliedern des EU-ETS.

Das grundlegende Prinzip des europäischen Emissionshandels laut „Cap & Trade“, das heißt mit dem „Cap“ wird eine Obergrenze für die von den teilnehmenden Anlagen produzierten Treibhausgasemissionen festgelegt. Für jede Tonne CO2 müssen die Unternehmen ein Zertifikat kaufen, von denen es pro Jahr allerdings nur eine bestimmte Menge gibt. Ein Großteil dieser Zertifikate wird inzwischen versteigert, den Rest erhalten die Anlagenbetreiber gratis. Zusätzliche Zertifikate können allerdings, wie schon beschrieben, im Rahmen von CDM-Projekten erworben werden.

Das Emissionshandelssystem der EU leidet derzeit unter dem Preisverfall der gehandelten Klimazertifikate.

Das Emissionshandelssystem der EU leidet derzeit unter dem Preisverfall der gehandelten Klimazertifikate.

Der Handel mit solchen Emissionsrechten ist in mehrjährige Handelsperioden gegliedert. Dadurch soll Emissionsschwankungen durch extreme Wetterbedingungen – wie etwa der bislang milde Winter, der für einen geringeren Schadstoffausstoß sorgt – entgegengewirkt werden. Die aktuelle Phase III wird 2020 enden, sie ist außerdem die erste Handelsperiode, während der die Zertifikate nicht durch die Mitgliedstaaten, sondern direkt von der Europäischen Kommission vergeben werden.

Das Ziel des EU-ETS liegt darin, die Unternehmen über die Preise für die Emissionszertifikate dazu zu bewegen, stattdessen lieber eine unmittelbare CO2-Reduzierung zu erreichen, indem sie in langfristig günstigere umweltverträgliche Energien und eine effizientere Nutzung derselben investieren. Problematisch ist allerdings die Preisentwicklung seit Einführung der Zertifikate, wie die Plattform e-politik.de aufzeigt: In der ersten Handelsperiode wurden bereits rund 500 Millionen Zertifikate ausgegeben, von denen 95 Prozent verschenkt wurden – durch den entstandenen Überschuss lag der durchschnittliche Einstiegspreis bei rund 20 Euro. Mittlerweile wurden nicht nur durch den EU-ETS, sondern auch durch CDM und JI weitere Emissionsrechte auf den Markt gebracht, so dass der Preis für ein EU-Allowance-Zertifikat aktuell bei etwa acht Euro liegt.

Um diesem Trend entgegenzuwirken hat die EU zwei Maßnahmen ins Leben gerufen: Unter dem „Backloading“ ist das vorläufige Zurückstellen von Zertifikaten gemeint, die in den Jahren 2014 bis 2016 bereitgestellt werden sollten. Die zweite Regulierungsmaßnahme ist die Markstabilitätsreserve (MSR), die zum 1. Januar 2019 greifen wird. Damit werden Ober- und Untergrenzen für Klimazertifikate eingeführt. Bei Überschüssen – mehr als 833 Millionen – wird ein Teil in die Reserve überführt, liegt der Zahl der Zertifikate unter 400 Millionen, werden weitere in einem Umfang von 100 Millionen Stück dem Markt zugeführt. Der stellvertretende Direktor des Potsdamer Instituts für Klimafolgenforschung Ottmar Edenhofer glaubt zudem, dass eine Umverteilung von Emissionsrechten nach einem Pro-Kopf-Prinzip nicht nur dem Klima, sondern vor allem den Entwicklungsländern zugutekommen könnte.

Nationale Klimaschutzinstrumente

Die Bundesregierung hat eine ganze Reihe von Instrumenten und Maßnahmen ausgearbeitet, die beim Erreichen des deutschen Klimaziels – Reduktion von Treibhausgasen um mindestens 40 Prozent bis 2020 bzw. um 80 bis 95 Prozent bis 2050 im Vergleich zu 1990 – helfen sollen. Das Spektrum umfasst dabei gesetzliche Vorgaben, Verordnungen und Förderprogramme. Zu den bekanntesten Maßnahmen der Klimapolitik in Deutschland zählen folgende:

·         Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Damit wird nach wie vor der Ausbau der erneuerbaren Energien gestärkt, beispielsweise durch eine vorrangige Einspeisung von Strom aus solchen Quellen. Insbesondere Windenergie und Photovoltaik stehen als kostengünstige Technologien im Fokus.

·         Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG): Parallel zur Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien wird mit diesem Gesetz vorgeschrieben, dass in Neubauten ein Teil des Wärmebedarfs aus derartigen Quellen bestritten werden muss.

·         CO2-Gebäudesanierungsprogramm: Dabei geht es um eine möglichst frühzeitige energetische Gebäudesanierung. Zu diesem Zweck stellen der Bund und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Gelder bereit.

·         Energieeinsparverordnung (EnEV): Geregelt werden hiermit die zu erfüllenden energetischen Anforderungen, damit Gebäude einen Energieausweis erhalten. Seit der Erneuerung im Jahr 2014 wurden diese Anforderungen noch einmal erhöht. 

Unausweichlich, aber hart umkämpft: Der Ausstieg aus der Braunkohle kann erheblich zum Erreichen der deutschen Klimaschutzziele beitragen.

Unausweichlich, aber hart umkämpft: Der Ausstieg aus der Braunkohle kann erheblich zum Erreichen der deutschen Klimaschutzziele beitragen.

Als schwierig erweist sich allerdings nach wie vor der angestrebte, weil für die Reduzierung von CO2-Emissionen bedeutsame, Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieträger. Zwar sollen konkrete Pläne zum Kohleausstieg erst im kommenden Sommer ausgearbeitet werden, laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung positioniert sich allerdings schon jetzt der Widerstand unter anderem des Bundesverbands der Deutschen Industrie. Dabei wäre eine solche Abkehr mehr als wichtig, wenn die Klimaziele der Bundesregierung wirklich noch erreicht werden sollen.

Abbildungen: 1: pixabay.com © JuergenGER (CC0 Public Domain),  2: fotolia.com © Sergii Figurnyi, 3: pixabay.com © RoDobby (CC0 Public Domain)