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Besitzer eines Altbaus müssen in 2011 noch mit Massnahmen zur Energieeffizienz nachrüsten.

Hausbesitzer stehen bis Ende 2011 in der Nachrüstpflicht für eine erhöhte Energieeffizienz.

Altbau-Käufer in der Nachrüstpflicht: Was 2011 geschehen muss

Deutsche Häuslebauer müssen gemäß der Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, hohe Energiestandard für den Klimaschutz erfüllen. Die EnEV gilt auch für Altbau-Besitzer. Vor allem jene, die nach dem 1. Februar 2002 ein altes Wohnhaus erstanden haben, müssen bis Ende 2011 eine neue Heizung einbauen.

Für jeden Hausbesitzer ist es ratsam, eine alte Heizungsanlage zu modernisieren. Jahrzehnte alte Öl- oder Gas-Heizungen sind nichtmehr zeitgemäß. Sie benötigen Unmengen an fossilen Brennstoffen, schaden durch einen hohen CO2-Ausstoß Umwelt und Klima und strapazieren die Haushaltskasse gewaltig. Alleine seit Ende des letzten Jahrhunderts steigen die Rohölpreise um durchschnittlich 16 Prozent. Jahr für Jahr. Auch der Gas-Preis steigt kontinuierlich. Wie die zukünftige Entwicklung aussieht, kann heute noch niemand vorhersagen. Dass sich die Preise für fossile Brennstoffe verringern werden, darf aber bezweifelt werden. Darum und aufgrund der gesetzlichen Vorgaben in der Energieeinsparverordnung ist es für alle Hausbesitzer sinnvoll, alte Heizungsanlagen zu modernisieren.

Die bestehenden Nachrüstpflichten gelten vor allem für Hausbesitzer, die nach der genannten gesetzlichen Frist eine Alt-Immobilie als Wohnhaus erstanden haben und dieses selbst bewohnen. Jene, die schon seit einem Jahrzehnt oder länger in ihrem Haus leben, sind von dieser Vorgabe, die Heizung zu erneuern, nicht betroffen. Thomas Weber, Bausachverständiger des Verbands Privater Bauherren (VPB) und Leiter des VPB-Büros Fulda meint: «Sie werden vom Staat nicht zu Investitionen gezwungen und sollten sich auch keine aufdrängen lassen, etwa von geschäftstüchtigen Dämmstoffverkäufern an der Haustür.»

Zu den vorgeschriebenen drei Maßnahmen der Nachrüstpflicht gehört es, spätestens zwei Jahre nach dem Einzug in das Haus, alle zugänglichen warmwasserführenden Leitungen und die dazu gehörigen Armaturen zu dämmen. «Das ist eine sinnvolle und auch finanziell überschaubare Maßnahme. Geschickte Heimwerker können das selbst erledigen, sofern sie die vorgeschriebenen Bauelemente dazu verwenden», erläutert Thomas Weber.

Etwas komplexer ist die zweite Nachrüstpflicht. Sie betrifft auch die Althauskäufer, die ihre Immobilie erst kürzlich übernommen haben. In jedem Fall müssen sie bis Ende 2011 die jeweils obersten Geschossdecken oder einen zugänglichen Dachstuhl dämmen. Mehr dazu in unserem Artikel «Dämmung von Dach oder oberster Geschossdecke bis Ende 2011 Pflicht». «Damit meint der Gesetzgeber die Decke, die beheizten von unbeheiztem Raum trennt. Normalerweise sind das die Decken zwischen dem bewohnten Obergeschoss und dem nicht ausgebauten Speicher», erklärt der Bausachverständige Thomas Weber die Vorgaben der zweiten Nachrüstpflicht. «Die neue Dämmung darf einen bestimmten Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschreiten. «Hausbesitzer und Heimwerker sollten sich hier unbedingt beim Fachmann rückversichern, damit sie ausreichend dämmen. Sie haften nämlich für die Einhaltung der Vorschriften».


Sanierung muss gemäß EnEV vom Fachmann nachgewiesen werden.

Umbau- und Sanierung muss gemäß EnEV vom Fachmann nachgewiesen werden.

Die dritte Maßnahme der Nachrüstpflicht ist kostenintensiver. Denn zusätzlich müssen noch in diesem Jahr alle alten Heizungen, die vor dem 1. Oktober 1978 in Betrieb genommen wurden, erneuert werden. «Die Heizungssanierung schlägt zwar zunächst teuer zu Buche, ist aber in jedem Fall eine lohnende Sanierung, denn die Heizungstechnik hat seit 1978 enorme Fortschritte gemacht», gibt Bauherrenberater Weber zu bedenken. Und die Energieeinsparung durch moderne Heizungsanlagen ist seit dem immens. Alleine diese Kostenreduzierung sorgt schnell für eine Amortisation der Investition.

Auch wer seinen Altbau saniert oder tiefgreifend umbaut muss die Vorgaben der Nachrüstpflicht erfüllen. «Hausbesitzer sollten sich dabei gut beraten lassen», empfiehlt Thomas Weber, «denn sie müssen nicht nur die Vorschriften umsetzen, sondern dies auch jederzeit den Behörden gegenüber belegen können.» Es ist hierzu eine so genannte Unternehmererklärung von einem Fachbetrieb oder einem Bausachverständigen nötig. Diese Unternehmererklärung soll die sach- und fachgerechte Sanierung oder den Umbau gemäß EnEV belegen. Die hierdurch entstehenden Kosten werden aber auch staatlich gefördert.

Empfehlenswert bei Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Altbau sind dann natürliche Dämmstoffe für ein gleichzeitig gesundes Raumklima oder die Installation von Solarthermie oder Photovoltaik. Denn trotz der reduzierten Einspeisevergütung ist die kostenlose Stromfabrik auf dem Dach eine lohnende Anschaffung.


Quelle: Verband privater Bauherren e.V., Text: Jürgen Rösemeier