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Welche Andenken aus dem Urlaub sind erlaubt?
Artenschutz

Diese Urlaubs-Souvenirs dürfen nicht ins Gepäck!

Während der Hauptreisezeit findet der Zoll im Gepäck der Urlauber immer wieder unzählige exotische Souvenirs als Andenken. Unterliegen sie dem Artenschutz, drohen nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, auch die Natur nimmt nachhaltig Schaden. Welche Mitbringsel sind illegal und werden beschlagnahmt?

Artenschutz gilt auch in den Ferien

An den Urlaub in einem fernen Land soll meist ein landestypisches Andenken erinnern oder zu Hause Gebliebene überraschen. Doch viele Souvenirs, die im Ausland auf Märkten oder in Geschäften angeboten werden sind illegal und unterliegen weltweit dem Artenschutz. Nicht selten findet der deutsche Zoll bei Rückreisenden dann ausgestopfte Tiere, Produkte, die aus Tierteilen hergestellt wurden oder exotische Pflanzen im Gepäck. Wurden solche Exemplare "widerrechtlich" erworben und ausgeführt, wird es nicht nur teuer. Das Urlaubsmitbringsel wird beschlagnahmt und es droht eine strafrechtliche Verfolgung.

Der dadurch entstandene Schaden an Natur und Umwelt ist jedoch unwiederbringlich. Es lohnt sich daher, bereits vor dem Urlaub Informationen einzuholen, was genau unter den Artenschutz fällt und mit kritischem Blick auf Reisen zu gehen. So lassen sich die Ferien nachhaltig genießen.

Die wichtigsten Artenschutz Bestimmungen für Urlaubsmitbringsel

Urlauber unterliegen häufig dem Irrglauben, dass es lediglich verboten ist, lebende Tiere ohne gesonderte Genehmigung einzuführen. Doch auch tote Tiere, Pflanzen und/oder deren Bestandteile sowie Produkte, die daraus hergestellt wurden, fallen unter die Artenschutzregelungen. Gerade bei  Mitbringseln, wie Stör-Kaviar, exotischen Kosmetikartikeln und Hölzern, Federn, Arzneimitteln der asiatischen Medizin, Nahrungsergänzungsmitteln oder Schmuck kann es schnell zu bösen Überraschungen beim Zoll kommen. Sind die Souvenirs nicht eindeutig als legal identifizierbar gilt grundsätzlich: Hände weg! Denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Folgende Auflistung stellt der Zoll zur Orientierung bereit, um zu erkennen, was unter den Artenschutz fällt. Für derartige Fälle ist ein artenschutzrechtliches Dokument erforderlich. Gewarnt wird diesbezüglich auch vor gefälschten Dokumenten, die gerne als Verkaufsargument dienen. Die Liste ist ausdrücklich keine vollständige Aufzählung.

Dafür gelten absolute Einfuhrverbote ohne artenschutzrechtliche Genehmigung:

  •  Elfenbein oder Elefantenleder (z.B. Skulpturen und Schnitzereien aus Elfenbein, Taschen aus Elefantenleder oder präparierte Elefantenfüße als Schirmständer)
  •  Jagdtrophäen von geschützten Tierarten
  •  exotische Felle und Pelzmäntel
  •  sämtliche wild lebenden Katzenarten
  •  alle Affen, einschließlich Fleisch wie "Bushmeat"
  •  Nashornprodukte (z.B. Hörner, präparierte Nashornfüße, Potenzmittel aus Nashornpulver)
  •  lebende oder ausgestopfte Vögel (vor allem Greifvögel)
  •  Krokodile, Kaimane und Schlangen (z.B. verarbeitet zu Schuhen, Gürteln oder Uhrenarmbändern)
  •  Meeresschildkröten und Produkte aus Schildpatt
  •  Kakteen oder kakteenähnliche Pflanzen, Tillandsien und Orchideen
  •  Korallen, Muschel- und Schneckenschalen (z.B. verarbeitet zu Schmuck)

Was ist als Souvenir erlaubt?

Nicht alles, was wir im Urlaub finden, dürfen wir mit nachhause nehmen.

Diese Dinge dürfen ausnahmsweise dokumentenfrei und nur für den persönlichen Gebrauch im Gepäck mitgeführt werden:

  •  Kaviar von Störarten bis zu einer Menge von 125 Gramm in vorschriftsmäßig gekennzeichneten Behältern
  •  bis zu drei Regenstöcke aus Kaktus
  •  bis zu vier Lederwarenerzeugnisse von toten Krokodilen
  •  bis zu drei Gehäuse der Fechterschnecke
  •  bis zu drei Exemplare von Riesenmuscheln
  •  bis zu vier tote Exemplare von Seepferdchen
  •  Exemplare von Adlerholz - bis zu 1 kg Holzspäne, 24 ml Öl und zwei Sets von Perlen (oder Gebetsperlen bzw. zwei Halsketten oder Armbänder)

Welche Andenken aus dem Urlaub sind erlaubt?

Bilder sind oft die schönsten und persönlichsten Mitbringsel.

Umfassend Informationen des Bundesamtsfür Naturschutz, das federführend für den Bereich Artenschutz zuständig ist (gemeinsam mit dem Zoll auf) gibt es hier: Zollbestimmungen

Wirklich geschützt ist die Natur weltweit jedoch nur, wenn auf Souvenirs dieser Art weitgehend verzichtet wird. Nachhaltige Mitbringsel sind beispielsweise regionale Handarbeiten, hergestellt  aus legalen Materialien, die die Menschen vor Ort unterstützen, schätzen und deren Tradition widerspiegeln. Urlaubsfotos, Erholung und schöne Erinnerungen sind zudem bleibende Werte.

Exotische Souvenirs aus dem Urlaub können teure Strafen nach sich ziehen. Der Zoll informiert vorab zu Mitbringseln aus bedrohten Arten und welche Andenken legal sind. Weiter lesen...

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Quelle: www.zoll.de, Bild: Depositphotos/TatyanaGI, IgorVetushko, belchonok, digieye, Text: Tine Esser