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Verbraucherschutz
Endlich Transparenz

Was bringt uns die neue Lebensmittelverordnung

Zum Jahresende 2014 hat die EU eine neue Lebensmittelverordnung eingeführt und somit den Verbraucherschutz intensiviert.

Die EU sorgt für mehr Transparenz bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln. Seit dem 13.12.2014 müssen Hersteller von Lebensmitteln in der EU neue Regeln beachten. Dadurch  wird der Verbraucherschutz gestärkt und die Konsumenten haben mehr Klarheit darüber, was in den einzelnen Produkten tatsächlich steckt.
Die EU-Länder müssen dabei einige Regeln beachten und bei den Lebensmittel-Produzenten durchsetzen. Doch nicht jede Änderung der EU hat ist in den Augen von Experten einen Sinn. Ein Überblick:

Lebensmittelherkunft

Bei Schweine-, Schaf-, Ziegenfleisch und Geflügel müssen ab 01.04.2015 auf dem Etikett das Land der Aufzucht und Schlachtung genannt werden.

PLUS: Immerhin erhält der Verbraucher bei oben genannten Fleischprodukten Hinweise auf das Herkunftsland.

MINUS: Für fertige Fleischprodukte besteht innerhalb der EU keine Pflicht zur Angabe des Herkunftslandes.

Lesbare Etiketten

Die neue Lebensmittelverordnung der EU schreibt vor, dass die Zutatenliste auf den Etiketten eine Schriftgröße von mindestens 1,2 Millimeter haben muss.

PLUS: Ein Schritt in die richtige Richtung, denn Kleingedrucktes wird gerne überlesen.

MINUS: 1.2 Millimeter ist nach wie vor zu klein. Vor allem ältere Menschen mit Sehschwäche werden Schwierigkeiten haben, die Schrift zu entziffern.

Verbraucherschutz

Imitate

Die EU hat beschlossen, dass Lebensmittelimitate in der Nähe des Produktnamens genannt werden müssen.

PLUS: Der Verbraucher kann zumindest erkennen, dass in dem Produkt Ersatzstoffe vorhanden sind.

MINUS: Da das Wort „Imitat“ nicht ausdrücklich erwähnt werden muss, kann der Verbraucher dies auf den ersten BIick nicht erkennen und muss die genannten Bezeichnungen erst recherchieren.

Inhaltsstoffe mit Allergiegefahr

Die EU hat festgelegt, dass die 14 am häufigsten wirkenden Stoffe, die Allergien auslösen können, auf der Verpackung genannt werden müssen. Und zwar muss die Schrift lesbar hervorgehoben werden.

PLUS: Für Allergiker ein zusätzlicher und wichtiger Service.

Datum des Einfrierens

Neu: Ab sofort muss bei Fleisch, Fleischerzeugnissen und Fischerzeugnissen das Einfrierdatum genannt werden. Bisher war es in der EU nur Pflicht, dass Verpackungsdatum zu nennen.

PLUS: Mehr Transparenz für den Verbraucher über die tatsächliche Lebensdauer eines Produkts.

MINUS:  Diese Verordnung  sollte auf alle Tiefkühllebensmittel ausgeweitet werden.

Verbraucherschutz

Internetverkauf von Lebensmitteln

Werden verpackte Lebensmittel online vertrieben, müssen alle vorgenannten Regelungen eingehalten werden. Damit wird der Verbraucherschutz beim Internetkauf von Lebensmitteln erweitert, denn bisher waren diesbezüglich keine Informationen notwendig.

PLUS: Gute Regelung, da mehr Transparenz beim Online-Kauf von Lebensmitteln entsteht.

Textquelle: Europa.eu/ bmel Autor: Ulrike Rensch Bilder: Thinkstock/monkeybuissinesimages/Fuse/JackF