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Patentamt trifft Entscheidung zu Biopatenten
Patente auf Leben

Patentamt trifft Entscheidung zu Biopatenten

Darf man Züchtungen neuer Tier- und Pflanzenarten und damit Leben patentieren? Patentansprüche werden mittlerweile nicht mehr nur auf gentechnisch veränderte Arten erhoben, sondern auch trickreich auf konventionelle Züchtungen. Doch damit soll jetzt in der EU Schluss sein.

Egal, ob es um Brokkoli, Tomaten oder Hühnerfutter geht: Patente auf neue Tier- und Pflanzenarten — und damit auf Leben — erhitzen die Gemüter. Dass es bei den Züchtungen ergiebigerer und schädlingsresistenterer Arten längst nicht mehr um die Sicherstellung der Versorgung unserer stetig wachsenden Weltbevölkerung oder die Anpassung an den Klimawandel geht, zeigt der Wettstreit, der um das Patentieren von Gemüse, Obst und Tieren entstanden ist und immer neue Dimensionen annimmt. Nahrungsmittelkonzerne wollen mithilfe der Patente zusätzlich an unserem Konsum verdienen, während Landwirte und Verbraucher ganz nebenbei in neue Abhängigkeiten getrieben werden.

Besonders problematisch: Die Patentansprüche betreffen längst nicht mehr nur die Gentechnik, sondern auch konventionelle Züchtungen. Da jedoch Züchtungen in der EU nicht als Erfindung, sondern als natürlicher Vorgang gelten und somit auch eigentlich keinen Fall für das Patentamt darstellen, sind Konzerne hier in der Vergangenheit oft trickreich vorgegangen. Das Stichwort lautet hier „Smart breeding“: Diese und andere neue Methoden kombinieren herkömmliche Züchtung mit Biotechnologie. Durch diesen zusätzlichen technischen Schritt wird das Ergebnis dann zumeist patentierfähig.

Klarstellung durch Europäisches Patentamt

Mit den Patenten auf Züchtungen, denen im Wesentlichen biologische Verfahren zugrunde liegen, soll jetzt jedoch Schluss sein: Seit Anfang Juli erteilt das Europäische Patentamt (EPA) keine Patente mehr auf größtenteils konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere. Deutschland hatte sich in den letzten Jahren für eine Klarstellung auf europäischer Ebene eingesetzt, denn hierzulande war eine solche Regelung schon seit 2013 im Patentgesetz enthalten. Entsprechend freudig reagierte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt auf die Entscheidung des Verwaltungsrats des EPA. Diese stärke die Tier- und Pflanzenzucht.

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Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft; Bilder: Depositphotos/Wiktory, Arcady; Autor: kle