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Stevia im Tee
Stevia-Blätter im Tee

Echte Stevia-Blätter sind jetzt in Tee's erlaubt

Bisher war in der EU nur der durch chemische Verfahren gewonnene Süßstoff Stevioglykosid zugelassen, eine neue Genehmigung könnte nun jedoch den Durchbruch für die Stevia-Blätter bringen. Wir sagen Ihnen, was Sie als Verbraucher jetzt wissen müssen.

„Mit Stevia gesüßt“: Obwohl Verbraucher beim Einkaufen immer häufiger diesen Zusatz auf Produktverpackungen lesen können, werden hier keineswegs Stevia-Blätter als natürliches und kalorienfreies Süßungsmittel eingesetzt — oder zumindest nicht direkt. Tatsächlich verbirgt sich hinter dieser Formulierung lediglich der durch chemische Verfahren gewonnene Süßstoff Stevioglykosid, denn die Nutzung der ganzen Blätter in Lebensmitteln war bislang in der EU nicht erlaubt. Infolgedessen hat sich die in Südamerika heimische Pflanze bisher nicht auf dem europäischen Markt durchsetzen können.

Genehmigung für neue Anwendung von Natursüße

Der Durchbruch für die Stevia-Blätter könnte jetzt jedoch kommen, denn dank einer neuen Genehmigung der Europäischen Kommission dürfen die Blätter nun auch in Früchte- und Kräutertees verwendet werden. Stevia-Experte Dr. Udo Kienle von der Universität Hohenheim schätzt, diese Entscheidung könne großes wirtschaftliches Potenzial bieten, denn das pflanzliche Produkt sei nicht nur natürlicher, sondern dem Süßstoff auch geschmacklich überlegen: Der typische Lakritzgeschmack des Stevioglykosids, den Verbraucher als störend empfinden könnten, trete beim Süßen mit getrockneten und zerkleinerten Stevia-Blättern nicht auf.

Dr. Kliene befürchtet jedoch, dass die Entscheidung der EU-Kommission nicht nur wirtschaftliches, sondern auch Konfliktpotenzial birgt. Da der Text nicht einwandfrei formuliert sei, bleibe unklar, welche Produkte mit echten Stevia-Blätter jetzt erlaubt sind. Neben Kräuter- und Fruchtteemischungen könnte die neue Regelung auch so ausgelegt werden, dass die Blätter für die Hersteller fertiger Teegetränke, z.B. Eistee in Flaschen, interessant werden. Sollte die Genehmigung jedoch nur für Teemischungen gelten, werden Stevia-Blätter nach Einschätzung des Experten weiterhin ein Nischenprodukt bleiben.

Was Hersteller und Verbraucher beachten sollten

Egal welche Form die neue Regelung jetzt betrifft: Hersteller werden in jedem Fall prüfen müssen, ob die verwendeten Blätter den Ansprüchen an die Lebensmittelsicherheit genügen, die in der EU gelten. Der Großteil der auf dem internationalen Markt derzeit erhältlichen Stevia-Blätter sei laut Dr. Kienle zwar günstig, entspreche aber nicht den Anforderungen. Hier seien gründliche Prüfungen notwendig, um zum Beispiel Genmanipulation auszuschließen.

Solange die Hersteller ihrer Verantwortung nachgingen und die Blätter prüften, bestehe kein Risiko für den Endverbraucher. Wer ganz sicher gehen will, sollte nur Produkte mit Stevia-Blätter aus europäischem Anbau kaufen, die ohne den Einsatz von Gentechnik hergestellt wurden. Die Stevia-Pflanze fühlt sich beispielsweise auch im Mittelmeerraum wohl. Hersteller, die sich für den Anbau und die Verwendung von Stevia-Blättern interessieren, können sich von der Universität Hohenheim beraten lassen. 

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Quelle: Universität Hohenheim; Bilder: Depositphotos/pathastings; Autor: kle