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Diese Lebensmittelzusätze stecken in Bio-Produkten
Gefährliche Lebensmittelzusätze in Bio

Diese Lebensmittelzusätze stecken in Bio-Produkten

Zusatzstoffe machen Lebensmittel haltbarer, sorgen für eine bessere Konsistenz oder verbinden unterschiedliche Stoffe miteinander. Doch sie stehen auch in Verdacht unserer Gesundheit erheblich zu schaden. Was ist mit Bio-Lebensmitteln? Welche Lebensmittelzusätze sind für Bio-Waren zugelassen? Wir sind der Frage nachgegangen und stellen euch einige dieser Zusatzstoffe vor.

Laut Hans-Ulrich Grimms‘ Buch „Aus Teufels Topf“ verspeisen die Deutschen pro Kopf und Jahr etwa 18,8 Kilo industriell hergestellte Lebensmittel aus Fertigprodukten. In ihnen sind vor allem Emulgatoren, Stabilisatoren, Aromen, Geschmacksverstärker und Säuerungsmittel enthalten, die Tütensuppe, Tiefkühlpizza und Co. zu geschmacklich akzeptablen und haltbaren Schnellgerichten machen sollen.

Mit Hilfe der Zusatzstoffe lassen sich selbst die billigsten und fadesten Rohstoffe in Aussehen, Konsistenz, Aroma und Geschmack verändern. Doch das bedeutet auch Gefahr für unsere Gesundheit und unser Gewicht.

Lebensmittelzusätze in Bio-Produkten

Nach den Vorschriften der EG-Öko-Verordnung sind in Europa über 50 Lebensmittelzusatzstoffe für die Herstellung von Bio-Lebensmitteln zugelassen.

Süßstoffe, Stabilisatoren, synthetische Farbstoffe, Konservierungsmittel und Geschmacksverstärker sind der Verordnung zufolge vollständig verboten. Außerdem dürfen bei der Herstellung von Bio-Lebensmitteln nur dann Lebensmittelzusätze verwendet werden, wenn sie ohne den betreffenden Zusatzstoff weder hergestellt noch haltbar gemacht werden können.

Emulgatoren

Emulgatoren sind an den E-Nummern auf den Lebensmittelverpackungen zu erkennen. Sie stecken in zahlreichen industriell hergestellten Lebensmitteln und sorgen für eine verlängerte Haltbarkeit, verbesserte Konsistenz oder dafür, dass sich zwei Stoffe miteinander vermengen lassen. Schon lange vermuten Forscher, dass Emulgatoren negative Auswirkungen auf unsere Gesundheit haben. Versuche an Mäusen haben gezeigt, dass sie für zahlreiche Krankheiten verantwortlich sind. Bei den Versuchen stellte sich heraus, dass die Darmflora starke Veränderungen durchmachte, indem für den menschlichen Körper positive Bakterien verdrängt wurden und schlechte Bakterien viel häufiger auftraten. Diese Dysbakterie kann zu chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen, wie Colitis ulcerosa oder das Metabolische Syndrom, sowie Übergewicht, Bluthochdruck, schlechte Blutfettwerte und Diabetes führen.

Das Fatale: Emulgatoren sind auf dem Vormarsch und manche von ihnen sind noch nicht sorgfältig getestet wurden.

Bio-Emulgator

Sojalecithin besteht häufig aus genetisch verändertem Soja

Bio-Emulgatoren

Für Bio-Produkte wird als Alternative der Emulgator Sojalecithin, kurz E322 verwendet. Die Bandbreite für seine Verwendung ist schier endlos. Von Süßigkeiten, über Milchprodukte, in unzähligen Fertiggerichten, aber auch in Backwaren, Margarine und Konserven, bis hin zu Brotaufstrichen wird dieser Emulgator verwendet.

Das Sojalecithin selbst gilt als absolut un­be­denk­lich und wird vom menschlichen Organis­mus vollständig verwertet. Beachten sollte man jedoch, dass Sojalecithin häufig aus genetisch verändertem Soja besteht, das zudem mit schädlichen Pestiziden behandelt wurde. Bessere Lecithin-Quellen bieten daher Pflanzen­öle, Nüsse, Hefe und Hülsenfrüchte.

Konservierungsstoffe

Konservierungsstoffe werden ebenfalls mit E-Nummern deklariert, zum Teil aber auch mit ihrer konkreten Bezeichnung, wie z.B. Benzoesäure oder Sorbinsäure. Sie sorgen für eine besonders lange Haltbarkeit von bis zu mehreren Jahren und können Lebensmittel zudem optisch verschönern. Konservierungsstoffe sind Säuren auf chemischer Basis und ebenfalls schädlich für die Gesundheit. Laut Untersuchungen gelten diejenigen zwischen E200 bis E203 und E236 bis E238 als unbedenklich. Problematischer sind die Nummern E210 bis E233, denn ihnen wird das Auslösen von Kopfschmerzen, Konzentrations- und Schlafstörungen, Übelkeit, Durchfall, Allergien und erhöhter Blutzucker- und Cholesterinspiegel nachgesagt. Besonders gefährdet sind vor allem Babys und Kinder, aber auch Erwachsene können die Nebenwirkungen durchaus spüren.

Sulfite, die besonders zum Konservieren von Fertigprodukten aus Kartoffeln (z. B. Pommes, Kartoffelpüree, Chips) verwendet werden, stehen im Verdacht Bauch- und Kopfschmerzen, Asthmaanfälle, Geschwüre und chronische Darmentzündungen auszulösen.

Bio-Konservierungsstoffe

Einige der konventionellen Konservierungsstoffe dürfen auch für Bio-Produkte verwendet werden. So werden viele Bio-Weine beispielsweise geschwefelt. Auf der Flasche steht dann „Enthält Sulfite“.

Neuste Studien zeigen, dass Hopfenextrakt ideal als Bio-Konservierungsstoff geeignet ist, da er als „ausgeprägt antibakteriell wirksam“ gilt. Zu den weiteren Methoden der natürlichen Haltbarmachung gehört das Einlegen, Einkochen und Fermentieren mit Hilfe von Essigsäure (Acetate), Milchsäure (Lactate) oder Phosphate.

Künstliche Farbstoffe im Joghurt

Um einen Joghurt fruchtiger erscheinen zu lassen, werden häufig künstliche Farbstoffe verwendet

Künstliche Farbstoffe

Künstliche Farbstoffe werden gerne dazu verwendet, um einen Joghurt fruchtiger oder Süßwaren bunter erscheinen zu lassen. Farbstoffe eignen sich gut, um zu kaschieren, dass deklarierte Zutaten kaum bis gar nicht in den Lebensmitteln zu finden sind (jeder kennt vermutlich die Geschichte von den fehlenden Erdbeeren im Erdbeerjoghurt). Eine kräftige Farbe täuscht Qualität vor und sorgt für höhere Verkaufszahlen.

Vergessen wird dabei jedoch, dass einige der verwendeten Lebensmittelfarbstoffe (z. B. E102, 104, 110) Allergien, Hautekzeme, Neurodermitis und Asthma auslösen können. Sie sind vor allem in Backwaren, Fertigsuppen, Fertigsoßen und Pasteten zu finden. Manche Farbstoffe können auch aluminiumhaltig sein, ohne dass dies auf dem Etikett stehen muss. Aluminium steht im Verdacht, Demenzerkrankungen wie Alzheimer und die Parkinson-Krankheit zu fördern.

Natürliche Farbstoffe

Zu den natürlichen Farbstoffen, die aus Pflanzen erzeugt werden, zählen zum Beispiel Indigo, Chlorophyll, Crocetin aus Krokussen, (Safran), Carotin aus der Karotte oder Curcumin aus der Kurkuma. Außerdem wird zum Färben von Morbierkäse Pflanzenkohle, sowie Annato (Bixin, Norbixin) zum Färben von kräftig gelben Käsesorten, wie Cheddar verwendet.

Lebensmittelzusatzstoffe zur Herstellung von verarbeiteten ökologischen/biologischen Lebensmitteln

Anmerkungen:
A: zugelassen gemäß Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 und übernommen durch Artikel 21 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007
B: zugelassen gemäß Verordnung (EG) Nr. 834/2007

  Code    Bezeichnung Aufbereitung von Lebensmitteln   Anwendungsbedingungen
      pflanzlichen Ursprungs tierischen Ursprungs  
A E 153 Pflanzenkohle   x Geaschter Ziegenkäse
Morbier-Käse
 
A   E 160b* Annatto,
Bixin,
Norbixin
  x Roter Leicester-Käse
Double-Gloucester-Käse
Cheddar
Mimolette-Käse
 
A E 170 Calciumcarbonat x x Darf nicht als Farb- oder Calciumzusatz verwendet werden
 
A E 220 oder



E 224
Schwefeldioxid




Kaliummetabisulfit
x




x
x




x
Obstweine (*) ohne Zuckerzusatz (einschl. Apfel- und Birnenwein) sowie Met: 50 mg (**)

Bei Apfel- und Birnenwein unter Zusatz von Zucker oder Fruchtsaftkonzentrat nach der Fermentierung: 100 mg (**)

(*) Als Obstwein gilt in diesem Zusammenhang Wein aus anderem Obst als Weintrauben
(**) Höchstwerte beziehen sich auf die in allen Bestandteilen enthaltene Gesamtmenge ausgedrückt in mg/l SO2
 
B E 223 Natriummetabisulfit   x Krebstiere (2)
 
A E 250 oder Natriumnitrit   x Fleischerzeugnisse (1)
 
  E 252 Kaliumnitrat   x E 250: Richtwert für die Zugabemenge, ausgedrückt in NaNO2: 80 mg/kg
E 252: Richtwert für die Zugabemenge, ausgedrückt in NaNO3: 80 mg/kg
E 250: Rückstandshöchstmenge, ausgedrückt in NaNO2: 50 mg/kg
E 252: Rückstandshöchstmenge, ausgedrückt in NaNO3: 50 mg/kg
 
A E 270 Milchsäure x x  
A E 290 Kohlendioxid x x  
A E 296 Apfelsäure x    
A E 300 Ascorbinsäure x x Fleischerzeugnisse (1)
A E 301 Natriumascorbat   x Fleischerzeugnisse (2) in Verbindung mit Nitrit oder Nitrat
 
A E 306* Stark tocopherolhaltige Extrakte x x Antioxidans für Fette und Öle
A E 322* Lecithin x x Milcherzeugnisse (2)
A E 325 Natriumlactat   x Milch- und Fleischerzeugnisse
 
A E 330 Zitronensäure x    
B E 330 Zitronensäure   x Krebs- und Weichtiere (2)
A E 331 Natriumcitrat   x  
A E 333 Calciumcitrat x    
A E 334 Weinsäure (L(+)-) x    
A E 335 Natriumtartrat x    
A E 336 Kaliumtartrat x    
A E 341 (i) Monocalciumphosphat x   Triebmittel als Mehlzusatz
B E 392* Extrakte aus Rosmarin x x Nur aus ökologischer/biologischer Produktion
 
A E 400 Alginsäure x x Milcherzeugnisse (2)
A E 401 Natriumalginat x x Milcherzeugnisse (2)
A E 402 Kaliumalginat x x Milcherzeugnisse (2)
A E 406 Agar-Agar x x Milch- und Fleischerzeugnisse (2)
 
A E 407 Carrageen x x Milcherzeugnisse (2)
A E 410* Johannisbrotkernmehl x x  
A E 412* Guarkenmehl x x  
A E 414* Gummi arabicum x x  
A E 415 Xanthan x x
 
A E 422 Glycerin x   Für Pflanzenextrakte
A E 440* (i) Pektin   x x Milcherzeugnisse (2)
A E 464 Hydroxypropylmethylcellulose x x Herstellung von Kapselhüllen
A E 500 Natriumcarbonat x x "Dulce de leche" (3) und Sauerrahmbutter und Sauermilchkäse (2)
 
A E 501 Kaliumcarbonat x    
A E 503 Ammoniumcarbonat x    
A E 504 Magnesiumcarbonat x    
A E 509 Calciumchlorid   x Milchgerinnung
 
A E 516 Calciumsulfat x   Träger
 
A E 524 Natriumhydroxid x   Oberflächenbehandlung von Laugengebäck
 
A E 551 Siliciumdioxid x   Rieselhilfsstoff für Kräuter und Gewürze
 
A E 553b Talkum x x Überzugmittel für Fleischerzeugnisse
 
A E 938 Argon x x  
A E 939 Helium x x  
A E 941 Stickstoff x x  
A E 948 Sauerstoff x x  
           
           

(1) Dieser Zusatzstoff darf nur verwendet werden, wenn der zuständigen Behörde glaubhaft nachgewiesen wurde, dass keine technologische Alternative zur Verfügung steht, die dieselben Garantien bietet und/oder die es gestattet, die besonderen Merkmale des Erzeugnisses beizubehalten
(2) Die Einschränkung gilt nur für tierische Erzeugnisse.
(3) "Dulce de leche" ist eine geschmeidige, wohlschmeckende Creme von brauner Farbe aus gesüßter, eingedickter Milch.

© Behr’s Verlag/BLL 

Quelle: Lebensmittelrecht 234. Akt.-Lfg.: Stand Nov. 2009 


Die Liste als PDF finden Sie hier: Liste aller Zusatzstoffe, die in Bio-Lebensmitteln zugelassen sind

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