Diese Lebensmittelzusätze stecken in Bio-Produkten
Zusatzstoffe machen Lebensmittel haltbarer, sorgen für eine bessere Konsistenz oder verbinden unterschiedliche Stoffe miteinander. Doch sie stehen auch in Verdacht unserer Gesundheit erheblich zu schaden. Was ist mit Bio-Lebensmitteln? Welche Lebensmittelzusätze sind für Bio-Waren zugelassen? Wir sind der Frage nachgegangen und stellen euch einige dieser Zusatzstoffe vor.
Laut Hans-Ulrich Grimms‘ Buch „Aus Teufels Topf“ verspeisen die Deutschen pro Kopf und Jahr etwa 18,8 Kilo industriell hergestellte Lebensmittel aus Fertigprodukten. In ihnen sind vor allem Emulgatoren, Stabilisatoren, Aromen, Geschmacksverstärker und Säuerungsmittel enthalten, die Tütensuppe, Tiefkühlpizza und Co. zu geschmacklich akzeptablen und haltbaren Schnellgerichten machen sollen.
Mit Hilfe der Zusatzstoffe lassen sich selbst die billigsten und fadesten Rohstoffe in Aussehen, Konsistenz, Aroma und Geschmack verändern. Doch das bedeutet auch Gefahr für unsere Gesundheit und unser Gewicht.
Lebensmittelzusätze in Bio-Produkten
Nach den Vorschriften der EG-Öko-Verordnung sind in Europa über 50 Lebensmittelzusatzstoffe für die Herstellung von Bio-Lebensmitteln zugelassen.
Süßstoffe, Stabilisatoren, synthetische Farbstoffe, Konservierungsmittel und Geschmacksverstärker sind der Verordnung zufolge vollständig verboten. Außerdem dürfen bei der Herstellung von Bio-Lebensmitteln nur dann Lebensmittelzusätze verwendet werden, wenn sie ohne den betreffenden Zusatzstoff weder hergestellt noch haltbar gemacht werden können.
Emulgatoren
Emulgatoren sind an den E-Nummern auf den Lebensmittelverpackungen zu erkennen. Sie stecken in zahlreichen industriell hergestellten Lebensmitteln und sorgen für eine verlängerte Haltbarkeit, verbesserte Konsistenz oder dafür, dass sich zwei Stoffe miteinander vermengen lassen. Schon lange vermuten Forscher, dass Emulgatoren negative Auswirkungen auf unsere Gesundheit haben. Versuche an Mäusen haben gezeigt, dass sie für zahlreiche Krankheiten verantwortlich sind. Bei den Versuchen stellte sich heraus, dass die Darmflora starke Veränderungen durchmachte, indem für den menschlichen Körper positive Bakterien verdrängt wurden und schlechte Bakterien viel häufiger auftraten. Diese Dysbakterie kann zu chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen, wie Colitis ulcerosa oder das Metabolische Syndrom, sowie Übergewicht, Bluthochdruck, schlechte Blutfettwerte und Diabetes führen.
Das Fatale: Emulgatoren sind auf dem Vormarsch und manche von ihnen sind noch nicht sorgfältig getestet wurden.
Sojalecithin besteht häufig aus genetisch verändertem Soja
Bio-Emulgatoren
Für Bio-Produkte wird als Alternative der Emulgator Sojalecithin, kurz E322 verwendet. Die Bandbreite für seine Verwendung ist schier endlos. Von Süßigkeiten, über Milchprodukte, in unzähligen Fertiggerichten, aber auch in Backwaren, Margarine und Konserven, bis hin zu Brotaufstrichen wird dieser Emulgator verwendet.
Das Sojalecithin selbst gilt als absolut unbedenklich und wird vom menschlichen Organismus vollständig verwertet. Beachten sollte man jedoch, dass Sojalecithin häufig aus genetisch verändertem Soja besteht, das zudem mit schädlichen Pestiziden behandelt wurde. Bessere Lecithin-Quellen bieten daher Pflanzenöle, Nüsse, Hefe und Hülsenfrüchte.
Konservierungsstoffe
Konservierungsstoffe werden ebenfalls mit E-Nummern deklariert, zum Teil aber auch mit ihrer konkreten Bezeichnung, wie z.B. Benzoesäure oder Sorbinsäure. Sie sorgen für eine besonders lange Haltbarkeit von bis zu mehreren Jahren und können Lebensmittel zudem optisch verschönern. Konservierungsstoffe sind Säuren auf chemischer Basis und ebenfalls schädlich für die Gesundheit. Laut Untersuchungen gelten diejenigen zwischen E200 bis E203 und E236 bis E238 als unbedenklich. Problematischer sind die Nummern E210 bis E233, denn ihnen wird das Auslösen von Kopfschmerzen, Konzentrations- und Schlafstörungen, Übelkeit, Durchfall, Allergien und erhöhter Blutzucker- und Cholesterinspiegel nachgesagt. Besonders gefährdet sind vor allem Babys und Kinder, aber auch Erwachsene können die Nebenwirkungen durchaus spüren.
Sulfite, die besonders zum Konservieren von Fertigprodukten aus Kartoffeln (z. B. Pommes, Kartoffelpüree, Chips) verwendet werden, stehen im Verdacht Bauch- und Kopfschmerzen, Asthmaanfälle, Geschwüre und chronische Darmentzündungen auszulösen.
Bio-Konservierungsstoffe
Einige der konventionellen Konservierungsstoffe dürfen auch für Bio-Produkte verwendet werden. So werden viele Bio-Weine beispielsweise geschwefelt. Auf der Flasche steht dann „Enthält Sulfite“.
Neuste Studien zeigen, dass Hopfenextrakt ideal als Bio-Konservierungsstoff geeignet ist, da er als „ausgeprägt antibakteriell wirksam“ gilt. Zu den weiteren Methoden der natürlichen Haltbarmachung gehört das Einlegen, Einkochen und Fermentieren mit Hilfe von Essigsäure (Acetate), Milchsäure (Lactate) oder Phosphate.
Um einen Joghurt fruchtiger erscheinen zu lassen, werden häufig künstliche Farbstoffe verwendet
Künstliche Farbstoffe
Künstliche Farbstoffe werden gerne dazu verwendet, um einen Joghurt fruchtiger oder Süßwaren bunter erscheinen zu lassen. Farbstoffe eignen sich gut, um zu kaschieren, dass deklarierte Zutaten kaum bis gar nicht in den Lebensmitteln zu finden sind (jeder kennt vermutlich die Geschichte von den fehlenden Erdbeeren im Erdbeerjoghurt). Eine kräftige Farbe täuscht Qualität vor und sorgt für höhere Verkaufszahlen.
Vergessen wird dabei jedoch, dass einige der verwendeten Lebensmittelfarbstoffe (z. B. E102, 104, 110) Allergien, Hautekzeme, Neurodermitis und Asthma auslösen können. Sie sind vor allem in Backwaren, Fertigsuppen, Fertigsoßen und Pasteten zu finden. Manche Farbstoffe können auch aluminiumhaltig sein, ohne dass dies auf dem Etikett stehen muss. Aluminium steht im Verdacht, Demenzerkrankungen wie Alzheimer und die Parkinson-Krankheit zu fördern.
Natürliche Farbstoffe
Zu den natürlichen Farbstoffen, die aus Pflanzen erzeugt werden, zählen zum Beispiel Indigo, Chlorophyll, Crocetin aus Krokussen, (Safran), Carotin aus der Karotte oder Curcumin aus der Kurkuma. Außerdem wird zum Färben von Morbierkäse Pflanzenkohle, sowie Annato (Bixin, Norbixin) zum Färben von kräftig gelben Käsesorten, wie Cheddar verwendet.
Lebensmittelzusatzstoffe zur Herstellung von verarbeiteten ökologischen/biologischen Lebensmitteln
Anmerkungen:
A: zugelassen gemäß Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 und übernommen durch Artikel 21 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007
B: zugelassen gemäß Verordnung (EG) Nr. 834/2007
Code | Bezeichnung | Aufbereitung von Lebensmitteln | Anwendungsbedingungen | ||
pflanzlichen Ursprungs | tierischen Ursprungs | ||||
A | E 153 | Pflanzenkohle | x | Geaschter Ziegenkäse Morbier-Käse | |
A | E 160b* | Annatto, Bixin, Norbixin | x | Roter Leicester-Käse Double-Gloucester-Käse Cheddar Mimolette-Käse | |
A | E 170 | Calciumcarbonat | x | x | Darf nicht als Farb- oder Calciumzusatz verwendet werden |
A | E 220 oder E 224 | Schwefeldioxid Kaliummetabisulfit | x x | x x | Obstweine (*) ohne Zuckerzusatz (einschl. Apfel- und Birnenwein) sowie Met: 50 mg (**) Bei Apfel- und Birnenwein unter Zusatz von Zucker oder Fruchtsaftkonzentrat nach der Fermentierung: 100 mg (**) (*) Als Obstwein gilt in diesem Zusammenhang Wein aus anderem Obst als Weintrauben (**) Höchstwerte beziehen sich auf die in allen Bestandteilen enthaltene Gesamtmenge ausgedrückt in mg/l SO2 |
B | E 223 | Natriummetabisulfit | x | Krebstiere (2) | |
A | E 250 oder | Natriumnitrit | x | Fleischerzeugnisse (1) | |
E 252 | Kaliumnitrat | x | E 250: Richtwert für die Zugabemenge, ausgedrückt in NaNO2: 80 mg/kg E 252: Richtwert für die Zugabemenge, ausgedrückt in NaNO3: 80 mg/kg E 250: Rückstandshöchstmenge, ausgedrückt in NaNO2: 50 mg/kg E 252: Rückstandshöchstmenge, ausgedrückt in NaNO3: 50 mg/kg | ||
A | E 270 | Milchsäure | x | x | |
A | E 290 | Kohlendioxid | x | x | |
A | E 296 | Apfelsäure | x | ||
A | E 300 | Ascorbinsäure | x | x | Fleischerzeugnisse (1) |
A | E 301 | Natriumascorbat | x | Fleischerzeugnisse (2) in Verbindung mit Nitrit oder Nitrat | |
A | E 306* | Stark tocopherolhaltige Extrakte | x | x | Antioxidans für Fette und Öle |
A | E 322* | Lecithin | x | x | Milcherzeugnisse (2) |
A | E 325 | Natriumlactat | x | Milch- und Fleischerzeugnisse | |
A | E 330 | Zitronensäure | x | ||
B | E 330 | Zitronensäure | x | Krebs- und Weichtiere (2) | |
A | E 331 | Natriumcitrat | x | ||
A | E 333 | Calciumcitrat | x | ||
A | E 334 | Weinsäure (L(+)-) | x | ||
A | E 335 | Natriumtartrat | x | ||
A | E 336 | Kaliumtartrat | x | ||
A | E 341 (i) | Monocalciumphosphat | x | Triebmittel als Mehlzusatz | |
B | E 392* | Extrakte aus Rosmarin | x | x | Nur aus ökologischer/biologischer Produktion |
A | E 400 | Alginsäure | x | x | Milcherzeugnisse (2) |
A | E 401 | Natriumalginat | x | x | Milcherzeugnisse (2) |
A | E 402 | Kaliumalginat | x | x | Milcherzeugnisse (2) |
A | E 406 | Agar-Agar | x | x | Milch- und Fleischerzeugnisse (2) |
A | E 407 | Carrageen | x | x | Milcherzeugnisse (2) |
A | E 410* | Johannisbrotkernmehl | x | x | |
A | E 412* | Guarkenmehl | x | x | |
A | E 414* | Gummi arabicum | x | x | |
A | E 415 | Xanthan | x | x | |
A | E 422 | Glycerin | x | Für Pflanzenextrakte | |
A | E 440* (i) | Pektin | x | x | Milcherzeugnisse (2) |
A | E 464 | Hydroxypropylmethylcellulose | x | x | Herstellung von Kapselhüllen |
A | E 500 | Natriumcarbonat | x | x | "Dulce de leche" (3) und Sauerrahmbutter und Sauermilchkäse (2) |
A | E 501 | Kaliumcarbonat | x | ||
A | E 503 | Ammoniumcarbonat | x | ||
A | E 504 | Magnesiumcarbonat | x | ||
A | E 509 | Calciumchlorid | x | Milchgerinnung | |
A | E 516 | Calciumsulfat | x | Träger | |
A | E 524 | Natriumhydroxid | x | Oberflächenbehandlung von Laugengebäck | |
A | E 551 | Siliciumdioxid | x | Rieselhilfsstoff für Kräuter und Gewürze | |
A | E 553b | Talkum | x | x | Überzugmittel für Fleischerzeugnisse |
A | E 938 | Argon | x | x | |
A | E 939 | Helium | x | x | |
A | E 941 | Stickstoff | x | x | |
A | E 948 | Sauerstoff | x | x | |
(1) Dieser Zusatzstoff darf nur verwendet werden, wenn der zuständigen Behörde glaubhaft nachgewiesen wurde, dass keine technologische Alternative zur Verfügung steht, die dieselben Garantien bietet und/oder die es gestattet, die besonderen Merkmale des Erzeugnisses beizubehalten
(2) Die Einschränkung gilt nur für tierische Erzeugnisse.
(3) "Dulce de leche" ist eine geschmeidige, wohlschmeckende Creme von brauner Farbe aus gesüßter, eingedickter Milch.
© Behr’s Verlag/BLL
Quelle: Lebensmittelrecht 234. Akt.-Lfg.: Stand Nov. 2009
Die Liste als PDF finden Sie hier: Liste aller Zusatzstoffe, die in Bio-Lebensmitteln zugelassen sind
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Quellen: Bilder: Depositphotos/konejota, pogonici, whitestar1955, Text: Meike Riebe