Wurden Maßnahmen ergriffen, die das verloren gegangene Vertrauen der Verbraucher zurückholen? Foto: Thinkstock
Neues Finanzgesetz: Sinnvoll oder ein zahnloser Tiger?
In dieser Woche beschloss das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurfs zur Bildung eines Ausschusses für Finanzstabilität. Die Verbraucherrechte der Bankkunden sollen damit gestärkt werden. Sinnvolle Maßnahme predigen die Verantwortlichen. Als Beruhigungspille für Verbraucher titulieren es die Kritiker. Was steckt wirklich dahinter?
Bevorstehende Landtagswahlen und die Bundestagswahl 2013 werfen lange Schatten auf die Aktionen der Politiker. Maßnahmen, die den Aktionsradius der Banken eingrenzen kommen momentan gut an bei den potenziellen Wählern. Finanzminister Schäuble kämpft um die Einführung der Finanztransaktionssteuer und kann sich damit international nicht durchsetzen.
Da passt es den regierenden Parteien ganz gut in den Kram, einen Gesetzesentwurf in die Öffentlichkeit zu hieven, der die Rechte der Bankkunden stärken soll. Bankkunden sollen mehr Einfluss bei den Aufsichtsbehörden haben und die Beschwerdemöglichkeiten optimiert werden. Wird dem Gesetzesentwurf stattgegeben würde ein neuer Ausschuss ins Leben gerufen, der sich zusammensetzt aus Vertretern der Bundesbank, des Bundesfinanzministeriums, der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (Bafin) und der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung. Aufgabe des Ausschusses soll es sein, das Finanzsystem zu überwachen und dessen Stabilisierung zu gewährleisten. Soviel zum Thema Kontrolle des Banksystems.
Weiterhin beinhaltet der Gesetzesentwurf die Installation eines Verbraucherbeirats, der der Bafin zugeordnet wird. Die Verbraucher hätten somit eine eigene Stimme, die sie bei der Finanzaufsicht einbringen könnten, jubelt Verbraucherministerin Ilse Aigner von der CSU. Hinzu komme ein gesetzliches Beschwerdeverfahren für Verbraucher und Verbraucherverbände. Als zahnlosen Tiger und Beruhigungspille für Verbraucher strafen die Kritiker, allen voran die Oppositionsparteien, das geplante Gesetz ab. Gefordert wird eine Reform der Finanzaufsicht und keine kosmetischen Alibi-Korrekturen.
Inwieweit ein Verbraucherausschuss tatsächlich aktiv in den Finanzmarkt eingreifen und die Interessen der Bankkunden durchsetzen kann bleibt tatsächlich unbeantwortet. Und ob solche Maßnahmen im Ernstfall eine erneute Finanzkrise mit den bekannten Auswirkungen der jüngsten Vergangenheit verhindern können wird erst die Zukunft zeigen können. Augenfällig ist auf jeden Fall, dass die großen Worte in der Finanzkrise, die sich auf eine Veränderung des Finanzsystems bezogen, keine Taten folgen ließen. Genießt der Bankkunde mehr Schutz als vor zehn Jahren? Sind die Finanzprodukte unkomplizierter geworden? Wurden Maßnahmen ergriffen, die das verloren gegangene Vertrauen der Verbraucher zurückholen? Leider dreimal Nein!
Text: Peter Rensch