Tipps zur Steuererklärung im Alter
Die Steuererklärung ist für viele ein leidiges Thema, mittlerweile bleiben auch Rentner und Pensionäre nicht mehr von der lästigen Aufgabe verschont. Doch nicht alle Ruheständler müssen eine Steuererklärung abgeben. Wer als Rentner dazu verpflichtet ist und was es dabei besonders zu beachten gilt erfahren Sie hier.
Zuerst einmal sollte man überprüfen, ob man überhaupt zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist. Bezieht man zum Beispiel Pension oder eine Betriebsrente in der Steuerklasse I oder IV und hat sonst keinerlei Einkünfte, ist man gar nicht zur Abgabe verpflichtet. Für viele andere Rentner oder Pensionäre heißt es jedoch, sich mit der komplizierten Materie der Rentenversteuerung auseinander setzen zu müssen.
Wer als Rentner Steuern zahlen muss
Ein wichtiger Anhaltspunkt zur Prüfung der Pflicht zur Steuererklärung ist der Freibetrag. Diese jährliche Höchstgrenze, die sich nach aktuellen Bestimmungen jährlich verändern kann, liegt derzeit bei einem jährlichen Einkommen von 8.004€ für Single-Ruheständler und 16.008€ für Ehepaare in Rente. Liegt man darunter, braucht man keine Steuererklärung abzugeben. Ist das jährliche Einkommen jedoch höher als der Freibetrag muss man eine Steuererklärung machen, aber nicht zwangsläufig auch Steuern zahlen. Viele Rentner und Pensionäre haben hohe Kosten für Gesundheit oder finanzielle Nachteile aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung. Die daraus entstehenden Kosten kann man zu großen Teilen geltend machen. Wer noch einer Erwerbstätigkeit nachgeht, zum Beispiel einem sogenannten Minijob, kann die damit verbundenen Kosten wie etwa Fahrtkosten, ebenfalls geltend machen. Erst nach Abzug der individuellen Belastungen entscheidet sich, ob überhaupt Steuer gezahlt werden müssen. Ob Sie im Ruhestand steuerpflichtig sind können Sie hier ganz leicht herausfinden.
Steuersoftware als günstiger und leicht bedienbarer Helfer
Bei der Komplexität und Fehleranfälligkeit der Versteuerung für Rentner mag sich der ein oder andere fragen, ob sich nicht Hilfe beim Erstellen der Steuererklärung lohnen würde. Denn macht man falsche Angaben oder vergisst abzugsfähige Kosten, zahlt man unter Umständen zu viel Steuern. Doch bei den oft hohen Stundensätzen der Steuerberater lohnt sich das in der Summe für die meisten Rentner und Pensionäre nicht. Eine günstigere und ebenso einfache, wie verlässliche Lösung bieten da spezielle Steuersoftwares für Senioren. Diese Softwares helfen dem Ruheständler optimal bei der Erstellung der Steuererklärung, weil sie auf die besonderen Anforderungen der Steuererklärung im Alter abgestimmt sind. Die Software leitet in einfachen Schritten durch die sonst so mühselige Steuererklärung, erinnert an abzugsfähige Posten und holt das Optimum an Steuerersparnis auf Grundlage der Eingaben heraus. Zu finden ist eine solche Software z.B. im Onlineshop von Lexware oder bei Buhl. Auf diese Weise bekommt man für einen geringen Preis die Hilfe bei der Steuererklärung, die notwendig ist und kann sich freuen, wenn am Ende doch keine Steuern zu zahlen sind.
Quelle: Bildquelle: Depositphotos/SimpleFoto, Text: Marie A. Wagner