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Grillparty im Sonnenuntergang
Friedliche Grillsaison:

Grillvergnügen ohne Ärger mit den Nachbarn

Party feiern auf dem Balkon und im Garten: Es geht wieder los! Freunde einladen, Grillen und die Party steigen lassen. Doch was ist auf der Party erlaubt, ohne die Nachbarn zu verärgern?

Grillen ist angesagt

Wenn die warme Jahreszeit beginnt, werden Garten und Balkon zum Tummelplatz für die Party. Es wird mit Freunden, Bekannten und der Familie ordentlich Party gemacht. Grillen im Garten oder auf dem Balkon ist angesagt, aber nicht jede Party ist auch nach dem Geschmack der Nachbarn.

Grillenparty mit Freunden ist im Sommer angesagt.

Party zwei Tage vorher ankündigen

Grundsätzlich ist bei jeder Party zu empfehlen, die Nachbarn 48 Stunden vorher zu informieren und im Idealfalle mit auf die Party einzuladen. Dann kann es mit der Party eigentlich keinen Ärger geben. Trotzdem sollten Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen, damit die Party nicht der Anfang eines nervigen Streits wird.

Party mit Grillen? Im Mietvertrag nachschauen

Bevor Sie die Party feiern und den Grill  anwerfen, sollten Sie im Mietvertrag nachschauen, ob Grillen auf Balkon oder im Garten überhaupt erlaubt ist. Wenn nicht, riskieren Sie bei einem Verstoß die Kündigung des Mietvertrages. Grundsätzlich erlaubt das Gesetz „gelegentliches“ Grillen für Bewohner eines Mietshauses. Was „gelegentlich“ bedeutet, darüber  gibt es keine eindeutige rechtliche Festlegung.

Party ohne zu viel Qualm

Dichter Qualm, der die Nachbarn einnebelt und in die Wohnräume dringt, ist auf jeden Fall verboten und kann sogar eine Geldstrafe nach sich ziehen. Deshalb sollte der Grill bei der Party so weit weg wie möglich vom Grundstück bzw. den Fenstern der Nachbarn platziert werden. Noch besser ist natürlich ein Elektrogrill, der keinen Qualm entwickelt (zum Beispiel von Dehner Gartencenter).

Grillen ohnen Ärger mit leckeren Gemüsespießen.

Ab 22.00 Uhr muss auf der Party im Garten Flüsterton herrschen

Achtung Nachtruhe: Auch wenn die Stimmung auf der Party noch so toll ist, in Wohngebieten gilt Nachtruhe von 22.00 bis 6.00 Uhr. Das bedeutet, der Lärm darf maximal 35 Dezibel betragen, was Flüsterton bedeutet. Am besten kurz vor 22.00 Uhr die Party in die Innenräume verlegen, Musik ausstellen und sich in angemessener Lautstärke unterhalten.

Party auf Grillplatz verlegen

Man sollte das Verhältnis zu den Nachbarn nicht strapazieren und deren Wünsche akzeptieren. Ein Streit mit den Nachbarn ist eine anstrengende Angelegenheit. Wenn nur noch über Anwälte kommuniziert wird, kann dies sehr stressig und am Ende auch kostspielig werden. Toleranz und Respekt heißen die Zauberworte im Umgang mit den Nachbarn. Wer eine Party feiern will und die Vorschriften so nicht einhalten kann, sollte es in einer Gaststätte tun oder einen Grillplatz anmieten. Dann ist sicher, dass Sie auch nach der Party ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn haben.

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Textquelle: sbw-magazin.de, immobilienscout24.de, immonet.de, Bildquelle: ©warrengold swain-, ©Shaiith-, ©Wiktory-,thinkstock, Autor: Ulrike Rensch