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Bundesgerichtshof entscheidet: Auch ohne Helm keine Mitschuld an Fahrradunfall
Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden: Radfahrer, die keinen Helm tragen, sind nicht mitschuldig an der Schwere ihrer Unfallfolgen. Der VCD begrüßt dieses Urteil.
Am 17. Juni 2014 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Radfahrende ohne Helm nicht mitschuldig an den Folgen eines Unfalls sind. Auch der ökologische Verkehrsclub VCD begrüßt diese Entscheidung. Anja Hänel, die Referentin für Verkehrssicherheit beim VCD erklärt: „Tatsache ist, dass durch einen Helm kein Fahrradunfall vermieden werden kann. Und genau diese Botschaft muss wieder in den Fokus rücken, wenn es um die Verkehrssicherheit geht. Statt über Schutzhelme zu debattieren, müssen die Unfallursachen konsequent angegangen werden. Nur so kann das Radfahren sicherer werden und Radler wirksam geschützt werden.“
Unfallreduzierung geht vor
Magdalena Eul, Mitglied des VCD-Bundesvorstandes, erläutert noch einmal: „Der Bundegerichtshof hat mit seinem heutigen Urteil die Diskussion um eine Helmpflicht vom Tisch genommen. Die Konzentration kann nun wieder auf die Ursachen von Unfällen und deren Vermeidung gelegt werden. Wer den Radverkehr fördern will, muss auch sichere Rahmenbedingungen schaffen.“
Gerade in der Innenstadt sind die Hauptunfallursachen falsches Abbiegen und zu hohe Geschwindigkeiten. Der VCD ist daher der Meinung, dass eine Reduzierung der Regelgeschwindigkeit im Stadtverkehr die wichtigste Maßnahme zur Unfallvermeidung und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sei, sowohl für Radfahrer, Fußgänger als auch andere Verkehrsteilnehmer. Nach Auffassung des VCDs lässt sich durch geringere Geschwindigkeiten besser kontrollieren, was am Fahrbahnrand passiert und auch der Bremsweg ist kürzer. Außerdem sollte auch die Infrastruktur gerade an Kreuzungen übersichtlich gehalten werden.
Quelle: VCD
Text: Kristina Reiß
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