Verkehrsgerichtstag: Keine Helmpflicht für Pedelecs
Der 50. Deutsche Verkehrsgerichtstag hat sich dann doch dazu entschlossen, die zunächst geplanten, dramatischen Einschnitte für Pedelec-Fahrer nicht komplett der Politik zu empfehlen. Was bei der Konferenz das Ergebnis war, ein Überblick.
Bald nur noch mit Helm auf dem Pedelec unterwegs? Foto: MTB Cycletech
Ende Januar hat sich der Deutsche Verkehrsgerichtstag glücklicherweise doch gegen eine durchgängige Helmpflicht für Fahrer von Pedelecs bis 25 km/h ausgesprochen. Die geladenen Experten aus Wissenschaft, Verbänden, Politik und Polizei stellten klar, dass Pedelecs Fahrräder seien und rechtlich auch als solche behandelt werden sollen. Und da es in Deutschland keine Helmpflicht für Fahrräder gibt, solle diese zum Glück auch nicht für die kleineren Pedelecs eingeführt werden.
Keine Helmpflicht
Entsprechend dieser Übereinkunft, wurde des Weiteren auch keine Einführung einer Haftpflichtversicherung empfohlen. Empfohlen wurde indes aber schon, dass Pedelecs für Kinder bis 14 Jahren nicht geeignet seien. ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn, der für den ADFC am Verkehrsgerichtstag teilnahm, sagte dazu: «Kinder fahren ohnehin eher nicht mit Pedelecs, denn sie möchten lieber selbst in die Pedale treten.»
Schnelle Pedelecs sind Kleinkrafträder
Bei schnellen Pedelecs bis 45 km/h sprachen sich die Experten jedoch für eine Führerschein-, Versicherungs- und Helmpflicht aus. Die schnellen Pedelecs seien laut Verkehrsgerichtstag wie Kleinkrafträder zu behandeln. Roland Huhn wies indes darauf hin, dass es im Moment noch keine geeigneten Helme gebe: «Fahrradhelme sind als Sturzhelme konstruiert. Sie sind für einen Aufprall mit Geschwindigkeiten unter 20 km/h ausgelegt. Bei Fahrten mit hoher Geschwindigkeit oder bei einem Zusammenprall mit einem fahrenden Auto bieten sie keinen wirksamen Schutz. Motorradhelme hingegen sind wegen ihres hohen Gewichts und schlechter Belüftung ungeeignet, da die Fahrer trotz des Motors auch aus eigener Kraft treten müssen.» Ein Dilemma, dass es zu lösen gilt, wird die Helmpflicht politisch und in einem Gesetz verankert. Doch eines scheint klar: Der ohnehin sehr kleine Markt für leistungsstärkere Pedelecs, dann E-Bikes genannt, wird so weiter schrumpfen. Helmpflicht, Versicherungs- und Führerscheinpflicht wird viele Interessenten abschrecken.
Eine Helmpflicht würde sich negativ auswirken
«Pedelecs sind wie Fahrräder. Die überwiegende Mehrheit ist nicht schneller als ein Fahrrad und hier gibt es auch weder Helm- oder Versicherungspflicht», argumentiert Bettina Cibulski. «Zudem: Warum sollte ein Pedelec-Fahrer gefährlicher im Straßenverkehr unterwegs sein, als ein konventioneller, strampelnder Fahrradfahrer. Wenn es zur Einführung einer Helmpflicht und auch der Versicherungspflicht käme, wäre das negativ. Denn der überwiegende Teil der Menschen kauft ein Pedelec, weil er sonst kein Fahrrad fahren würde. Auch sind es viele ältere Menschen, die sowieso nicht so schnell fahren.» Die meisten Pedelec-Fahrer sind über 55 Jahre alt.
Weiterhin empfahlen die Experten, Unfallstatistiken in Zukunft detaillierter zu führen. Denn bis dato werden Unfälle mit Pedelecs und E-Bikes nicht gesondert erfasst. Diese Empfehlung soll der Gesetzgeber bereits ab 2013 umsetzen. Roland Huhn hierzu: «Erst dann kann man wirklich konkrete Aussagen darüber machen, ob Fahrer elektrisch unterstützter Fahrräder einem größeren Unfallrisiko ausgesetzt sind.»
- Unterscheidung Pedelec vs. E-Bikes
- Diskussion um die Helmpflicht bei Pedelecs und E-Bikes
Text: Jürgen Rösemeier