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Frau lädt Elektroauto
Elektromobilität

Vorteile von Elektroautos – Steuervergünstigungen, Zuschüsse und Sonderrechte

Nachhaltigkeit ist eines der zentralsten Themen unserer Zeit. Möchte man langfristig Emissionen einsparen, so kommt man um das Thema Mobilität nicht herum. Autos mit Elektroantrieb schonen die Umwelt und bringen neben finanziellen Einsparungen noch weitere Vorteile mit sich.

Pendlerverhalten

Auch wenn viele Menschen seit Beginn 2020 im Homeoffice arbeiten, gibt es noch immer viele Pendler, die täglich zu ihrer Arbeitsstelle und wieder zurückfahren müssen. Nach einer Studie des statistischen Bundesamts vom 03. September 2021 nutzen 68,4 Prozent der Deutschen Erwerbstätigen dazu den eigenen PKW.

Das E-Auto ist zwar schon längere Zeit verfügbar, doch immer noch tun sich Deutsche Fahrzeughalter schwer mit dem Umstieg auf die E-Mobilität. Knapp 500.000 PKWs mit Elektroantrieb sind im Jahr 2021 zugelassen, die Tendenz ist jedoch steigend. Die meisten Pendler nutzen demzufolge immer noch ein Auto mit Verbrennungsmotor.

Dabei stellen die nicht nur eine größere Belastung für die Umwelt dar, sondern sind im Vergleich zu Fahrzeugen mit Elektroantrieb auch wesentlich teurer im Unterhalt. Denn durch Steuerersparnisse und Zuschüsse vom Staat sparen Halter von Elektroautos eine nicht unerhebliche Menge Geld.

Auto tanken

PKWs mit Dieselmotoren sind wegen der hohen Besteuerung sehr teuer im Unterhalt. 

Steuerliche Belastung für Autos mit Verbrennungsmotor

Die Kraftfahrzeugsteuer, die alle Halter eines PKWs entrichten müssen, richtet sich in ihrer Höhe nach dem Hubraum, den Schadstoffemissionen je Kilometer sowie der Art des Motors, also Diesel oder Benziner. Die KFZ-Steuer wird also umso größer, je höher der Emissions-Ausstoß beziehungsweise der Kohlenstoffdioxid-Ausstoß ist.

Auch hier wurden bereits steuerliche Anreize für die Anschaffung eines schadstoffärmeren PKWs geschaffen: Erfüllte ein Auto bei Erstzulassung ab 2009 die Schadstoffklasse Euro 5 oder besser, so war der Halter ein Jahr von der KFZ-Steuer befreit. Bei einem Elektroauto sind die steuerlichen Ersparnisse jedoch deutlich höher.

Steuerliche Einsparungen für Elektroautos

Nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) gelten als Elektroauto alle Fahrzeuge, die
„ganz oder überwiegend aus mechanischen wie elektromechanischen Energiespeichern (Batterien) oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern (wasserstoffbetriebene Brennstoffzellen) gespeist werden.“

Von der Definition ausgeschlossen sind Hybridfahrzeuge oder sogenannte Range-Extender-Fahrzeuge (Elektroautos mit Verbrennungsmotor zur Reichweitenverlängerung).

Für alle Fahrzeuge, die diesen Kriterien entsprechen, gilt nach § 3d Abs. 1 KraftStG: Wird das Auto zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 angemeldet, greift eine Steuerbefreiung von bis zu 10 Jahren, maximal bis zum 31. Dezember 2030. Dies bezieht sich jedoch ausschließlich auf Neuwagen. Beim Kauf eines gebrauchten Elektroautos geht lediglich die Restzeit der Steuerbefreiung auf den neuen Halter über.
Nach Ablauf der 10 Jahre, spätestens jedoch ab dem 1. Januar 2031, muss auch für diese Fahrzeuge eine Kraftfahrzeugsteuer entrichtet werden.

Umweltbonus

Steuerbegünstigungen sind jedoch nicht die einzigen Ersparnisse, die Halter von Elektrofahrzeugen in Anspruch nehmen können. Denn hinzukommen noch die Zuschüsse vom Staat für die Anschaffung eines PKW mit Elektroantrieb, beispielsweise in Form des Umweltbonus.

Der wird zur Hälfte vom Staat und zur Hälfte von der Industrie entrichtet und steht für den Kauf von Neuwagen sowie von jungen Gebrauchtwagen, die noch keine Förderung erhalten haben, zur Verfügung.

Die müssen lediglich zwischen dem 5. November 2019 und dem 31. Dezember 2025 zugelassen worden sein. Die Prämie kann sogar rückwirkend beantragt werden.

Bei einem Nettolistenpreis von unter 40.000 Euro beträgt der Umweltbonus für rein elektrische Fahrzeuge 6.000 Euro. Übersteigt der Anschaffungspreis die Grenze von 40.000 Euro, sind es immerhin noch 5.000 Euro. Für Plug-In-Hybride stehen jeweils 4.500 Euro beziehungsweise 3.750 Euro zur Verfügung.

Der Umweltbonus umfasst einen Gesamtetat von 2.09 Milliarden Euro. Der Bonus wird entweder bis zum Stichtag im Dezember 2025 ausgezahlt oder bis die Mittel erschöpft sind.

Innovationsprämie

Seit dem 08. Juli 2020 gibt es die Möglichkeit, zusätzlich zum Umweltbonus auch noch die Innovationsprämie in Anspruch zu nehmen. Die gilt zurzeit zwar nur noch bis 31. Dezember 2021, die Frist soll aber verlängert werden.

So können sich Käufer eines Elektroautos zu einem Preis von unter 40.000 Euro eine Prämie von 9.000 Euro und beim Kauf eines Modells von über 40.000 Euro Anschaffungspreis einen Zuschuss in Höhe von 7.500 Euro sichern.

Für Hybridmodelle gibt es in den oben genannten Klassen immerhin noch Zuschüsse von 6.750 Euro beziehungsweise 5.625 Euro. Da die Innovationsprämie zusätzlich zum Umweltbonus gezahlt wird, ergibt sich eine mögliche Gesamt-Förderung von 15.000 Euro beziehungsweise 12.500 Euro für reine Elektrofahrzeuge oder von 11.250 Euro beziehungsweise 9.375 Euro für Plug-In-Hybride.

Vorteile von Elektroautos als Firmenwagen

Die Versteuerung von privat genutzten Dienstwagen mit Verbrennungsmotor liegt bei 1 Prozent des Bruttolistenpreises. Für Fahrzeuge mit Elektroantrieb lag der Steuersatz im Rahmen des geldwerten Vorteils bis vor kurzem noch bei 0,5 Prozent. Dieser Satz wurde 2020 jedoch nochmals halbiert, so dass er nun 0,25 Prozent beträgt. Dieser Prozentsatz greift bei Elektrofahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis bis 60.000 Euro. Kostet das Fahrzeug über 60.000 Euro, so sind es 0,5 Prozent.

Wird der Firmenwagen an mehr als 47 Tagen im Jahr zur Fahrt auf die Arbeit genutzt, fallen bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor 0,003 Prozent des Listenpreises pro Kilometer an. Bei Elektroautos sind es dagegen nur ein Viertel, nämlich 0,0075 Prozent. Viele Arbeitgeber bieten Pendlern Unterstützung in Form von Tankgutscheinen an. Die müssen jedoch als geldwerter Vorteil versteuert werden. Wird diese Unterstützung für Besitzer von E-Autos in Form von Stromversorgung zur Verfügung gestellt, entfällt eine steuerliche Belastung. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Ladesäule dem Betrieb gehört und der Strom dem Arbeitnehmer vergünstigt oder kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.

Privilegien für Elektroautos

Im Rahmen des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) gibt es für Kommunen zahlreiche Möglichkeiten, Sonderrechte für Halter von Elektrofahrzeugen zu erlassen. Dazu können gehören:

  • kostenloses Parken
  • Parkbevorrechtigung auf öffentlichen Straßen
  • Nutzung von Sonderspuren wie Bus- oder Taxispuren
  • Ausnahmen bei Durchfahrtsverboten

So ist es beispielsweise in Hamburg möglich, mit dem Elektroauto bis zur Höchstparkdauer kostenlos zu parken, zwischen 20 Uhr und 9 Uhr sogar unbegrenzt. In Dortmund dürfen sie an insgesamt 18 Standorten generell kostenlos parken. In Düsseldorf stehen E-Autos sogenannte Umweltspuren zur Verfügung, die sonst nur von Bussen, Fahrrädern und Taxen befahren werden dürfen. In Stuttgart ist das Parken mit Sonderparkausweis auf allen öffentlich bewirtschafteten gebührenpflichtigen Parkplätzen sowie auf Bewohnerparkplätzen kostenlos.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme solcher „Bevorrechtigungen“ ist lediglich das mit einem „E“ versehene Autokennzeichen. Das kann in der jeweils zuständigen Zulassungsstelle problemlos beantragt werden. Auch wenn diese Kennzeichnungen für die Inanspruchnahme von Bevorrechtigungen erforderlich sind, besteht dazu keine generelle Pflicht. Es ist also auch möglich, mit einem Elektroauto ein ganz normales Nummernschild zu beantragen.

Elektromobilität als Fundament öffentlicher Konzepte in Großstädten

Elektrobus

Viele Städte haben den Nutzen von E-Autos erkannt und neben Bevorrechtigungen für private Halter auch Programme für die öffentliche Nutzung gestartet. So fahren in London zum Beispiel bereits einige Autos der Post komplett elektrisch. Nach Beendigung des Testlaufs ist geplant, die gesamte Flotte von knapp 50.000 Autos auf Elektroantrieb umzustellen.

In Hamburg soll bis 2030 die gesamte dieselbetriebene Busflotte gegen Wasserstoff- und Elektrobusse ausgetauscht werden. Laut eigenen Angaben spart der HVV durch die bereits jetzt schon eingesetzten 200 emissionsfreien Busse im Schnitt 80 Tonnen Co2 pro Jahr. Durch den leisen Antrieb leisten die zudem einen Beitrag zur Bekämpfung der Lärmbelästigung in der Stadt.

Infrastruktur

Für den Ausbau der Ladestationen stellt die Bundesregierung 300 Millionen Euro bereit und unterstützt damit sowohl Gemeinden als auch private Investoren. Die Anzahl der Ladestationen hat sich seit 2016 bereits verdoppelt.

Auch das Bezahlen an Ladestationen soll einfacher sein. Anbieter sind in Zukunft dazu verpflichtet, mindestens eine der gängigen Debit- oder Kreditkarten anzunehmen. Dies betrifft jedoch nur Ladestationen, die ab dem 1. Juli 2023 erstmalig in Betrieb genommen werden. Betreibern von Stationen, die vor dem Stichtag errichtet wurden, steht eine Umrüstung frei.

Durch die verschiedenen Vergünstigungen sowie den Ausbau der Infrastruktur wird die Elektromobilität immer attraktiver. Das wird sich aller Voraussicht nach auch in den Nutzerzahlen widerspiegeln, die in den kommenden Jahren weiterwachsen werden. Von den vielen Vorteilen profitieren dann noch mehr Halter – und vor allem die Umwelt.

Quellen: Bilder: Depositphotos/Scharfsinn, Syda_Productions, Text: red