1. Home
  2.  › Freizeit
  3.  › Natur
Sanierte Öffentliche Gebäude müssen ab 2012 erneuerbare Energie-Quellen einsetzen.

Sanierte öffentliche Gebäude müssen ab 2012 erneuerbare Energie-Quellen einsetzen.

Öffentliche Gebäude müssen in Zukunft erneuerbare Energien nutzen

Ab 2012 müssen alle öffentlichen Gebäude nach einer entscheidenden Sanierung mindestens 15 Prozent der Wärmeenergie mittels erneuerbaren Energien decken. Dies geht aus einer Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes, EEWärmeG, hervor. Bisher galt diese Pflicht lediglich für Neubauten.

Ziel ist es, umweltfreundlich und günstiger in öffentlichen Gebäuden zu heizen. Doch solche, neu installierten Heizungsanlagen bedeuten zunächst höhere Investitionen für Bund, Länder und Kommunen. Bei knapper Haushaltslage entschied man sich für das Modell des Energieliefer-Contractings. Energieliefer-Contracting ist eine lohnende Alternative zur Eigenfinanzierung. Hierfür bietet die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) bietet mit ihrem Leitfaden Energieliefer-Contracting eine praktische Entscheidungshilfe und verlässliche Musterverträge für öffentliche Verwaltungen.

«Mit Energieliefer-Contracting kann die öffentliche Hand veraltete Heizungsanlagen in Schulen, Kindergärten oder Rathäusern beispielsweise durch moderne Pelletheizungen, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke oder solarunterstütze Brennwertkessel ersetzen, ohne selbst unmittelbar investieren zu müssen», erklärt dena-Bereichsleiter Christian Stolte.

Beim Energieliefer-Contracting investiert der ausgewählte Dienstleister in eine moderne effiziente Heizungsanlage auf der Basis erneuerbarer Energie und liefert dem Liegenschaftsnutzer die darin erzeugte Wärme zu einem festgelegten Preis. Neben dem finanziellen Aspekt bietet das einen weiteren entscheidenden Vorteil: Innovative Technologien erfordern das entsprechende Know-how. Das ist mit Energieliefer-Contracting kein Problem, denn der Contractor übernimmt die Planung, die fachgerechte Wartung und Instandhaltung der Heizungsanlage. Und qualifiziertes Personal des Dienstleisters garantiert zudem einen dauerhaft effizienten Betrieb.

Die Neuregelung für öffentliche Gebäude bedeutet nach Schätzungen der Bundesregierung für Bund, Länder und Kommunen jährliche Mehrausgaben für Heizsysteme auf Basis der erneuerbaren Energien in Höhe von 176 Millionen Euro. Der größte Teil davon, nämlich 135 Millionen Euro, wird auf die Kommunen entfallen. Grund für die Änderung des EEWärmeG ist das neue Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE), welches die EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von erneuerbarer Energie (2009/28/EG) umsetzt.


Quelle: dena


{jcomments on}