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BattG-Melderegister regelt in Deutschland Batterienrecycling
Das BattG-Melderegister regelt in Deutschland die Rücknahme, Entsorgung und das Recycling alter, benutzter Batterien.
Die gesonderte Entsorgung von Batterien und Akkus ist wichtig für die Umwelt, denn auf diese Art werden in Deutschland pro Jahr mehrere 1.000 Tonnen verschiedener Metalle wiedergewonnen. Außerdem gelangen so Schwermetalle, die in Batterien und Akkus teilweise enthalten sind, nicht in den Umweltkreislauf. In Deutschland sind die Hersteller von Batterien und Akkus verpflichtet diese zurückzunehmen und zu recyceln. Aus diesem Grund muss jeder Hersteller sich im Melderegister für Batteriehersteller eintragen, da so nachvollzogen werden kann wie jedes Unternehmen seiner Entsorgungspflicht nachkommt. Verantwortlich für das BattG-Melderegister ist das Umweltbundesamt, das es am 1.Dezember 2009 eingerichtet hat. Wie viele Batterien zurückgenommen und recycelt werden müssen, ist gesetzlich geregelt. Momentan sind es mindestens 35 Prozent und ab dem Jahr 2014 40 Prozent der gehandelten Batterien. Bereits seit dem Jahr 2007 sind es aber jährlich über 40 Prozent der Batterien, die zurückgegeben werden.
Batterien Recycling noch stärker motivieren
Jochen Flasbarth, der Präsident des Umweltbundesamts sagt dazu: „Derzeit gelangen etwas weniger als die Hälfte aller gehandelten Batterien im Recycling. Für die Betreiber der Rücknahmesysteme ist es also wichtig, Verbraucherinnen und Verbraucher beim Batterien sammeln noch stärker zu motivieren.“ Das Umweltbundesamt empfiehlt zusätzlich privat auf Batterien zu verzichten, da ihre Energie-Bilanz schlecht ist. Akkus sparen C02 und Energie.
Quelle: Umweltbundesamt
Text: Kristina Reiß