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Altziegel Recycling

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Altziegel-Recycling wieder erlaubt

Seit 2008 war es nicht erlaubt Alt-Tonziegel in Dachsubtraten wiederzuverwerten. Mit Beschluss vom 2. November 2012 hat der Bundesrat nun den Weg für die Verwendung von Ziegeln aus dem Baustoffrecycling (Altziegel) wieder frei und somit einen wichtigen Schritt Richtung Nachhaltigkeit und Resourcenschonung gemacht. 

Doch wie kam es zu dem Verbot? Seit 2008 dürfen nur noch die in der Düngemittelverordnung genannten Materialien eingesetzt werden. Eigentlich eine sehr sinnvolle Regelung, denn bis dahin wurde teilweise als Dünger deklariert, was besser entsorgt hätte werden sollen. Dass Dachsubstrate über das weite Feld der Kultursubstrate ebenfalls unter die Regelungen der DüMV fallen, war zunächst weder den Herstellern noch dem wissenschaftlichen Beirat bewusst.

Denn Dachsubstraten mit Ziegeln als Hauptbestandteil werden seit vielen Jahren in Untersuchungen hervorragende Eigenschaften und Wuchsergebnisse attestiert. Das aus Ziegelbruch hergestellte Mineralsubstrat weist eine hohe Wasserspeicherfähigkeit bei gleichzeitig hoher Luftkapazität auf. Darüber hinaus ist es ebenso lagestabil wie erosionssicher und überzeugt durch seine Frostbeständigkeit.
Zudem fördert das Baustoff-Recycling auch die Ressourcenschonung, da somit nicht ausschließlich auf natürliche Ressourcen wie z. B. Lava, die in Deutschland ausschließlich in der Eifel vorkommt, zurückgegriffen werden muss.

Gemäß DüMV ist die Verwendung von Ziegel als Ausgangsstoff für Kultursubstrate zukünftig wie folgt geregelt: „Eingesetzt werden darf sortenrein erfasster, aufbereiteter Tonziegel ohne losen oder anhaftenden Mörtel oder Beton. Verwendung von beschichtetem Material ist nur bei inerten Engoben bzw. Glasuren, die der Produktnorm DIN EN 1304 entsprechen, erlaubt.“

Quelle: ZinCo / Bildquelle: ZinCo
Text: Christina Jung