Gesetze gegen das Artensterben
Naturschutz ist in Deutschland Ländersache. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat ihn sich ganz besonders auf die Fahnen geschrieben: Dort soll es bald ein neues Gesetz zum Naturschutz geben. Ein Entwurf ist bereits verabschiedet worden.
In Nordrhein-Westfalen steht fast die Hälfte aller Tier- und Pflanzenarten auf der Roten Liste. Die Regierung will gegen dieses Artensterben vorgehen und die biologische Vielfalt langfristig wieder erhöhen und zu diesem Zweck ihre Naturschutzpolitik neu ausrichten. Mit dem Beschluss der Biodiversitätsstrategie im Jahr 2015 wurden die Grundlage und ein Rahmen für die nächsten zehn bis 15 Jahre geschaffen, jetzt soll ein neues Landes-Naturschutzgesetz den ambitionierten Naturschutz in NRW konkret regeln.
Verschiedene Maßnahmen für wirksamen Naturschutz in NRW
Das beinhaltet zum Beispiel ein Verbot der landwirtschaftlichen Nutzung des noch verbliebenen Grünlandes, den gesetzlichen Schutz von nicht bewirtschafteten Rückzugsgebieten für bedrohte Arten und die Stärkung von privatem Naturschutz und bürgerschaftlichem Engagement. Um die Artenvielfalt langfristig zu erhalten, müssen intakte Lebensräume bewahrt und wieder geschaffen werden. Deswegen soll unter anderem die Fläche des Biotopverbundes von derzeit zehn auf künftig 15 Prozent festgesetzt werden. Um einen Ausverkauf des Naturerbes zu verhindern, soll das Land ein Vorkaufsrecht auf Flächen insbesondere in Naturschutzgebieten erhalten.
Für den grünen Umweltminister Johannes Remmel trägt das neue Gesetz zum Naturschutz dazu bei, das „wilde NRW“ und gleichzeitig ein Stück Heimat für die kommenden Generationen zu bewahren. Dazu soll insbesondere die Ausweisung wertvoller Naturmonumente von nationaler Bedeutung beitragen, die dazu gedacht sind, das Interesse für besondere Naturschätze der Erdgeschichte zu fördern.
Quellen: MKULNW, Bild: depositphotos/ LDennis, Text: Ronja Kieffer