Etikettenschwindel beim Bannwaldschutz
Bannwälder sollen Erholungsort, Schadstoffschutz und Trinkwasserlieferant sein. Das Etikett Bannwald soll den Wäldern dabei einen besonderen Schutz vor Rodung bieten. Tatsache ist aber, dass die hessische Gesetzteslage mittlerweile fast keinen Unterschied mehr macht zwischen dem Schutzort Bannwald und anderen Wäldern. Bereits seit 2002 stehen die Bannwälder nicht mehr als „unersetzlich“ im hessischen Forstgesetzt, die Bannwälder müssen zwar besonders geschützt werden, aber die Voraussetzungen für Rodungen sind die gleichen wie für alle anderen Wälder.
Der BUND-Naturschutzexperte Thomas Norgall bemängelt: „Der Begriff ist Etikettenschwindel“. So wurde für den Frankfurter Flughafen Bannwald gerodet und das gleiche Schicksal droht nun einem 82 Hektar großen Bannwaldstück in Südhessen, das zu Gunsten des Kiesabbaus weichen soll. Man sollte immer im Blick haben, dass der Bannwald nicht nur ein Naturschutzprojekt ist, sondern in erster Linie für das Wohlbefinden der Menschen geschützt werden muss.
Foto: Thinkstock/Text: Marie A. Wagner