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Gefluegelfarm
Schutz gegen H5N8

Schutz-Vorschriften für alle Geflügelhalter

Die Geflügelpest breitet sich weiter aus, tausende Tiere stecken sich täglich mit dem Vogelgrippe-Virus an. In Nordrhein-Westfalen gilt jetzt die Stallpflicht für Hausgeflügelbestände in Risikogebieten, mit der verpflichtende Maßnahmen für private und gewerbliche Halter einhergehen.

Bevor zum Schutz gegen H5N8 die Aufstallungspflicht vom nordrhein-westfälischen Verbraucherschutzministerium verordnet wurde, hatte eine Risikoanalyse die Risikogebiete festgelegt, in denen die Maßnahmen gelten sollen. Dazu gehören etwa Sammelplätze von durchziehenden Wildvögeln sowie deren Rast- und Ruheplätze an oder in der Nähe von Seen, Flüssen und Feuchtbiotopen.

Zum Schutz gegen H5N8 sind auch private Halter gefragt

Um einen Kontakt zwischen Haus- und Wildgeflügel und damit eine mögliche Übertragung von Erregern zu vermeiden, müssen in diesen Gebieten sowohl private als auch gewerbliche Geflügelhalter dafür sorgen, dass „ihre“ Tiere entweder in geschlossenen Ställen gehalten werden oder – wenn das wie beispielsweise bei Gänsen nicht möglich ist – unter einem nach oben und seitlich geschlossenen Unterstand. Außerdem müssen auch in Zoos, Vogelparks oder ähnlichen Einrichtungen umfangreiche Desinfektionsmaßnahmen ergriffen werden.

Auch ein Monitoring ist notwendig, damit mögliche Erreger in der Wildpopulation frühzeitig erkannt werden können. Dazu werden bereits erkrankte und verendete Wildvögel amtlich untersucht, jetzt wird die Untersuchung auch bei Hausgeflügelbeständen und besonders bei Enten- und Gänsehaltungen in Risikogebieten intensiviert. Und auch private Halter müssen jedes erkrankte oder verendete Tier dem Veterinäramt und der Tierseuchenkasse melden. Letztere unterstützt im Falle einer Tierseuche wie der Vogelgrippe die Halter mit Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen und leistet Entschädigungen.

Quellen: MKULNV, Bild: Depositphotos/kharhan, Text: Ronja Kieffer