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Landwirtschaftlicher Inklusionsbetrieb
Energiekrise

Bedeutet die Energiekrise das aus für Inklusionsbetriebe?

Die extrem steigenden Energiepreise sorgen bei vielen Betrieben für Existenzängste, auch in der Landwirtschaft. Inklusionsbetriebe, die eine wichtige Aufgabe für Menschen mit Beeinträchtigungen erfüllen, sollen deshalb jetzt besondere Hilfe erhalten. 

Wie wird Inklusionsbetrieben künftig geholfen?

Nach einer Agrarerzeuger-Anpassungshilfe und einer Agrar-Kleinbeihilfe hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) jetzt auch ein Kleinbeihilfeprogramm für landwirtschaftliche Inklusionsbetriebe auf den Weg gebracht. Damit werden Betriebe unterstützt, die durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine unter extrem gestiegenen Energiekosten leiden. Das neue Kleinbeihilfeprogramm soll einen zusätzlichen Baustein bei der Hilfe für energieintensive landwirtschaftliche Betriebe darstellen.

Unerlässlich für Menschen mit Beeinträchtigungen

Das Besondere an landwirtschaftlichen Inklusionsbetrieben ist, dass hier Menschen mit einer Beeinträchtigung die Möglichkeit erhalten, einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen. Das wäre in regulären Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes für sie kaum oder gar nicht möglich. Allerdings sind diese Inklusionsbetriebe normalerweise nicht in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert. Diese dienen aber als Datengrundlage für Anpassungshilfen und die Agrar-Kleinbeihilfe. Darum erhalten die Inklusionsbetriebe nun ein eigenes Kleinbeihilfenprogramm, welches angesichts der steigenden Energiepreise dringend benötigt wird.

Die Betriebe erhalten die Kleinbeihilfen von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und sie werden extra angeschrieben, damit alle Betriebe, die ein Anrecht auf die Beihilfen besitzen, auch informiert sind.

Quellen: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Bild: Depositphotos/Rawpixel, Text: Fatma Cevik