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Die Kennzeichnung von Mehrweg- und Einwegprodukten sorgt für mehr Transparenz beim Verbraucher © Fanatic Studio (thinkstock)

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Kennzeichnungspflicht für Einweg und Mehrweg gefordert

Da Mehrweg- und Einwegprodukte beim Getränkekauf für den Verbraucher kaum zu unterscheiden sind, starten Umweltschützer, Getränkewirtschaft und Gewerkschaftler gemeinsam eine Aktion zur Einführung einer Kennzeichenregelung von Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen.

80 Prozent der Getränke müssen laut Verpackungsverordnung in ökologisch  vorteilhaften Getränkeverpackungen und Mehrwegflaschen abgefüllt werden. Die tatsächliche Quote liegt jedoch in Deutschland gerade mal bei rund vierzig Prozent. Eine der Hauptursachen hierfür ist, dass Verbraucher kaum  zwischen Einweg- und Mehrwegverpackungen unterscheiden können.

Appell an die zuständige Bundesumweltministerin

Damit dies geändert wird, fordern die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) und mehrwegorientierte Verbände der Getränkewirtschaft mehr Transparenz und eine Kennzeichnungspflicht für Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen. Unter dem Motto „Mehr Durchblick, mehr Mehrweg“ werden Händler, Verbraucher und Unternehmen in einer deutschlandweiten Postkartenaktion aufgefordert, den Appell an die zuständige Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zu richten. „Nur wer Mehrwegverpackungen erkennt, kann sich auch bewusst für eine ökologische Getränkeverpackung entscheiden. Deshalb ist die eindeutige Kennzeichnung Grundvoraussetzung für einen umweltfreundlichen Getränkekauf und den schonenden Umgang mit Ressourcen. Wir brauchen eine klare Kennzeichnung von Einweg beziehungsweise Mehrweg sowie die Angabe der Pfandhöhe auf der Getränkeverpackung, damit die Täuschung des Verbrauchers von Teilen der Einwegindustrie ein Ende hat“, erklärt der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Text: red