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Das neue Verpackungsgesetz soll die Recycling-Quoten deutlich erhöhen und ökologische Aspekte in den Vordergrund rücken
Wettbewerbsverzerrung?

Hersteller sollen sich selbst kontrollieren

Das neue Verpackungsgesetz soll die Recycling-Quoten deutlich erhöhen und ökologische Aspekte in den Vordergrund rücken. Doch Kritik kommt nicht nur von Umweltschützern. Auch das Bundeskartellamt hat Bedenken – vor allem in einem zentralen Punkt. 

Hersteller und Händler stehen dank des neuen Verpackungsgesetzes, dessen Entwurf Ende 2016 beschlossen wurde, in der Pflicht, mehr zu recyceln und sich stärker an ökologischen Aspekten auszurichten. Zur Kontrolle über die Einhaltung des Gesetzes soll eine „Zentrale Stelle“ eingerichtet werden. Eigentlich eine gute Sache, doch das Ganze hat einen Haken.

Wettbewerbsverzerrungen sind möglich

Denn diese „Zentrale Stelle“ ist nicht neutral und unabhängig, wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert, sondern soll als herstellergetriebene beliehene Stiftung bürgerlichen Rechts eingerichtet werden, die hoheitliche Befugnisse wie eine Behörde erhält. Im Klartext heißt das, dass die Hersteller sich selbst kontrollieren sollen. Das Bundeskartellamt hat bereits wettbewerbsrechtliche Bedenken geäußert. Es sieht die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen, da die Marktteilnehmer nicht nur die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben innerhalb der „Zentralen“ Stelle im Blick haben, sondern auch eigene wirtschaftliche Interessen verfolgen könnten.

Diese Bedenken spielen für Bundesumweltministerin Barbara Hendricks offenbar keine Rolle. Die DUH kritisiert die Ministerin scharf und fordert statt einer privatwirtschaftlichen eine neutrale und staatliche Organisation der „Zentralen Stelle“. Nur so kann laut DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch ein unkontrollierbares Interessensgeflecht von Verpackungsherstellern, Händlern und Entsorgern vermieden werde, das letztendlich zu Lasten der Verbraucher geht. Denn durch Wettbewerbsverzerrungen können Verpackungen deutlich teurer werden.

Weitere Informationen und die Stellungnahme des Bundeskartellamts finden Sie unter www.duh.de.

Quellen: Deutsche Umwelthilfe e.V., Bild: Depositphotos/ginasanders, Text: Ronja Kieffer