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Auf unversehrte Ringelschwänze will Niedersachsen eine Prämie bezahlen © Byrdyak/ iStock/ Thinkstock

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Niedersachsen setzt Prämie auf Schweine-Ringelschwänze aus

Das Kürzen von Schweineschwänzen ist seit 1994 verboten, wird in Deutschland jedoch weiterhin praktiziert. Eine Prämie auf unversehrte Ringelschwänze soll nun Abhilfe schaffen.

Das Schwanzkürzen bei Schweinen ist eigentlich seit 1994 durch eine EU-Richtlinie verboten, doch nationale Ausnahmegenehmigungen machen es möglich, dass diese Eingriffe in Deutschland weiterhin noch routinemäßig praktiziert werden. Das Kupieren ist bisher in der konventionellen Schweinehaltung üblich, um dem Schwanzbeißen vorzubeugen. Das gegenseitige Anknabbern ist eine komplexe Verhaltensstörung, die in der reizarmen und beengten Intensivhaltung von Schweinen auftritt. „Die Haltungssysteme müssen an die Bedürfnisse der Tiere angepasst werden, nicht umgekehrt, wie es leider trauriger Alltag in den herkömmlichen Mastställen ist“, erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Die Prämie ist ein gutes, ein wichtiges Signal aus Niedersachsen. Nach Nordrhein-Westfalen setzt das zweite große Flächenland auf ein Ende des Schwänzekupierens.“ Mit NRW als Vorbild wollen der Deutsche Tierschutzbund und der Landesverband Niedersachen nun die Pläne von Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer unterstützten, wonach Landwirte eine Prämie für unversehrte Ringelschwänze bei ihren Schweinen erhalten sollen. Im Februar 2014 hatte das Landwirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalens den Verzicht auf das routinemäßige Schwanzkürzen bei Schweinen ab 2016 erklärt. „Mit `Schwanz dran` alleine ist es nicht getan. Die qualifizierte Beratung der Landwirte ist daher eine wichtige Voraussetzung bei der Umstellung, um tierschutzrelevante Probleme zu vermeiden“, so Schröder.

Quelle: Deutscher Tierschutzbund / Text: Christina Jung