1. Home
  2.  › News
Solarstrom kann jeder daheim produzieren. Doch was tun, wenn es rechtliche Schwierigkeiten gibt? © lichtkunst.73  / pixelio.de

© lichtkunst.73  / pixelio.de

Rechtsauskunft für Solarbetreiber

Ab sofort können Solarbetreiber bundesweit eine speziell auf ihre Bedürfnisse abgestimmte und anwaltlich betreute Rechtsauskunft nutzen.

Der Deutsche Solarbetreiber-Club e.V. (DSC) macht es möglich! Da die Rechtslage für die Nutzung von Solaranlagen teilweise komplex ist und einige „rechtlichen Laien“ dies mit hohen Gebühren ausnutzen hat der DSC gehandelt. In Kooperation mit der Karlsruher Kanzlei NÜMANN+LANG, dessen Inhaber Rechtsanwalt Peter Nümann Spezialist für erneuerbare Energien ist, wird die Auskunft den Mitgliedern des DSC angeboten. „Unser Anspruch ist, dass sich die 4 Euro Mitgliedsbeitrag pro Monat nicht nur politisch und ideell auszahlen, sondern auch finanziell für jedes einzelne Mitglied“, so der Vereinsvorsitzende Jan Wecke.

Mitglieder können ihre Frage mit Hilfe eines Online-Formulars eingeben und erhalten innerhalb von einer Woche die Antwort eines Rechtsanwalts. Fragen können gestellt werden zu den Themen EEG-Vergütung, EEG-Umlage, Eigenverbrauch, Haftung, Versicherung und Vertragsfragen. Thomas Seltmann, Sprecher der Arbeitsgruppe Recht & Steuern im Club: „Die anwaltliche Auskunft  bringt mehr Rechtssicherheit bei den gesellschaftlich wichtigsten aber juristisch schwächsten Protagonisten der Energiewende: Den einzelnen Bürgern.“

Der DSC ist ein Verein, der sich für die Interessen und Bedürfnisse der Betreiber von rund 1,4 Millionen Photovoltaik-Anlagen in Deutschland einsetzt.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.solarbetreiber.de.

Quelle: Deutscher Solarbetreiber-Club e.V.