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Kälbermäster klagt

Das Veterinäramt aus Delbrück hatte einem Landwirt durch eine Ordnungsverfügung untersagt, seine Kälber weiterhin auf Bognossi-Spaltböden zu halten. Die Spaltböden werden aus hartem und widerstandsfähigem Tropenholz gemacht, sind aber rutschig, sodass die Kälbchen auf ihren eigenen Fäkalien ausrutschen und hinfallen. 

Nach EU-Bestimmungen  und den Vorschriften der Nutztierhaltungsverordnung müsse der Boden „rutschfest und trittsicher“ sein und die Kälber sollten eine „bequeme“ Liegefläche zur Verfügung haben. Der Landwirt klagt gegen die Ordnungsverfügung vor dem Verwaltungsgericht, schließlich seien seine Stelle behördlich genehmigt worden und ihm seien keine Alternativen vorgeschlagen worden.

In neun von zehn Mastställen in Europa wird der Spaltboden als Unterlage verwendet.  Der Landwirtschaftsverband  sagt, dass die Spaltböden halt „üblich“ seien,  aber man neue Ställe mit perforierten Gummimatten oder Kunststoff auslegen solle.

Text: Marie Wagner