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Leichtere Benennung der geografischen Lage im Weingesetz
Das Bundeskabinett hat eine Änderung des Weingesetzes eingeleitet. Die Kennzeichnung geografischer Lagen könnte nun verändert werden.
Am 30. April 2014 wurde das Achte Gesetz zur Änderung des Weingesetzes durch das Bundeskabinett in die Wege geleitet. Christian Schmidt, der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, erklärt die Änderung ganz genau: „Mit der Gesetzesänderung schafft die Bundesregierung die Voraussetzung dafür, dass die deutsche Weinwirtschaft von der neuen EU-Maßnahme zur Absatzförderung auf dem Binnenmarkt profitieren kann. Das Programm soll dazu beitragen, die heimischen und europäischen Verbraucher gezielt darüber aufzuklären, was die Weine aus den deutschen Anbaugebieten auszeichnet und einzigartig macht.“ Durch die neue Änderung könnten bald auch aromatisierte Weinerzeugnisse beispielsweise geografisch geschützt werden und Weine könnten so zukünftig auch den Namen bestimmter kleinerer geografischer Einheiten wie zum Beispiel Katasterlagen tragen. Schmidt erläutert: „Weine aus Spitzenlagen können so zielgenau abgegrenzt und für den Verbraucher besser wahrnehmbar gemacht werden.“ In Deutschland regelt das Weingesetz das gesamte Weinrecht, insofern es nicht bereits auf EU-Ebene bestimmt ist oder durch besondere landesrechtliche Regelungen ausgeführt wird.
Quelle: BMEL
Text: Kristina Reiß