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Sterntaucher Zugvogel

©NABU/F. Derer

Neue Rote Liste über bedrohte Zugvögel in Deutschland

Die neue Rote Liste für wandernde Vogelarten in Deutschland zeigt, dass ein Viertel der Zugvögel bedroht sind.

In den „Berichten zum Vogelschutz“ des Deutschen Rats für Vogelschutz (DRV) ist zum ersten Mal in Deutschland eine Rote Liste der wandernden Vogelarten für Deutschland erschienen. Bisher gab es die Liste nur für in Deutschland brütende Arten und die 500 Millionen durchziehenden oder überwinternden Gastvögel wurden nicht berücksichtigt. Circa 25 Prozent aller Zugvogelarten sind in ihrem Bestand gefährdet, weitere zehn Prozent stehen auf der Vorwarnliste. Die neue Rote Liste zeigt wie wichtig Gastvogelarten wie die Brandgans, die Samtente oder der Knutt für Deutschland sind. Der NABU und sein bayerischer Partner, der Landesbund für Vogelschutz (LBV) fordern deshalb die Umsetzung der europäischen Vogelschutzrichtline und eines UN-Abkommens zum Schutz der wandernden Vogelarten. International ist es gängig, dass sich die Gefährdung einer Art aus ihrer Häufigkeit, ihren Risikofaktoren und der Veränderung des Bestands ergibt. Unter den bedrohten Vogelarten sind zum Beispiel der Kuckuck und der Sterntaucher. Den Gastvögeln geht es jedoch besser als den deutschen Brutvögeln, denn von ihnen gelten 50 Prozent aller Arten als bedroht.

Quelle: NABU
Text: Kristina Reiß