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Altbau-Käufer in der Nachrüstpflicht: Was 2011 geschehen muss

Deutsche Häuslebauer müssen gemäß der Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, hohe Energiestandard für den Klimaschutz erfüllen. Die EnEV gilt auch für Altbau-Besitzer. Vor allem jene, die nach dem 1. Februar 2002 ein altes Wohnhaus erstanden haben, müssen bis Ende 2011 eine neue Heizung einbauen.

Dämmung von Dach oder oberster Geschossdecke bis Ende 2011 Pflicht

Die Energie-Einspar-Verordnung, EnEV 2009, forderte bis Ende des Jahres eine Dämmung der obersten Geschossdecke, wenn der Dachboden nicht beheizt und nicht begehbar ist. Denn die geforderte gedämmte Gebäudehülle umschließt den gesamten beheizten Wohnraum. Mehr zu den Möglichkeiten und Pflichten 2012 erfahren Sie hier.