Nicht immer tut man mit kosmetischen Produkten der Haut etwas Gutes. Untersuchungsämter der Länder sorgen dafür, dass schädliche Ware vom Markt genommen wird. Quelle: thinkstock.de
Schadstoffe in Kosmetikartikeln und wie Sie sich schützen
Lippenstift oder Hautcreme – ein Risiko für die Gesundheit? Das kann durchaus vorkommen. Immer wieder finden sich Kosmetikartikel auf dem Markt, die falsch gekennzeichnet sind oder sogar unerlaubte Stoffe enthalten. Grund genug für die Frage: Wie funktioniert eigentlich die Überwachung von Kosmetikprodukten?
Die Lebensmittel-Überwachungsbehörden der Länder sind dafür zuständig, kosmetische Produkte stichprobenartig zu untersuchen. Das tun sie nämlich nicht nur bei Lebensmitteln, sondern auch bei Kosmetika. All diese Produkte unterliegen dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch.
In letzter Zeit in den Fokus gerückt sind bunte Kinderzeitschriften, die mit einem „Kosmetik-Extra“ werben. Die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter Freiburg und Karlsruhe untersuchten 2010 85 solcher Kosmetikprodukte. Über die Hälfte der Artikel wiesen Mängel auf – in der Zusammensetzung oder in der Kennzeichnung.
Auch Kinderschminke-Produkte müssen wie alle anderen Kosmetika den Bestimmungen der Kosmetikverordnung gerecht werden. Jedoch fanden sich in jeder dritten Probe Farbstoffe oder Konservierungstoffe, die in der Liste der Inhaltsstoffe nicht aufgeführt waren.
Gesundheitlich gefährlich wird es, wenn es sich um Stoffe handelt, die laut Kosmetikverordnung verboten sind. Das war 2010 in 36 Prozent der beanstandeten Proben der Fall.
Wenn ein Produkt neu auf den Markt kommt…
… so muss der Hersteller es lediglich mit seiner Rezeptur beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und bei der zuständigen Überwachungsbehörde des Landes anmelden. Dieses Verfahren ist unkompliziert und gewährt den Herstellern einen Vertrauensbonus. Es wird davon ausgegangen, dass sie sich an die gesetzlichen Regelungen halten.
Wie werden die „schwarzen Schafe“ gefunden?
Kontrolleure der Lebensmittelüberwachungsbehörden nehmen täglich Stichproben. In Drogerien, in Warenlagern und auch in den Herstellungsbetrieben selbst. Kritiker bemängeln es seien zu wenige. Wenn ein Kontrolleur für 600 Betriebe zuständig ist, dann kann man sich vorstellen, wie wenig Zeit er hat, alle unter die Lupe zu nehmen.
Immerhin erfolgen die Besuche ohne Vorankündigung. Welche Produkte ausgewählt werden, dass hängt von ihrem Risikopotenzial ab. Bestimmte Produkte und Unternehmen, mit denen es in der Vergangenheit Probleme gab, werden in einer Liste geführt. Auf diese wird ein besonderes Auge geworfen.
Die Probenanzahl ist festgelegt: Pro 1000 Einwohner und Jahr muss die Überwachungsbehörde 0,5 Prozent kosmetische Artikel stichprobenartig erfassen.
Bemängelt werden vor allem Produkte aus Nicht-EU-Ländern
Produkte, die gegen gesetzliche Regelungen verstoßen haben, waren vor allem solche, die aus Nicht-EU-Ländern stammten. Insbesondere Produkte aus China sind häufig betroffen. Für den Gesetzesverstoß haftet der Importeur in Deutschland. Kann dieser glaubhaft versichern, dass er des Risikos des Produktes nicht gewahr war, ist der Fall erledigt. Es kommt zu einer Belehrung oder Verwarnung, in strengeren Fällen zur Zahlung von Bußgeld. Die belastete Ware wird vom Markt genommen.
Tritt ein ähnlicher Verstoß erneut auf, dann geht die Behörde von vorsätzlichem Handeln aus und es droht eine Strafanzeige.
Wer bestimmt, welche Stoffe erlaubt und verboten sind?
Die Kosmetikverordnung regelt die Verwendung bzw. das Verbot bedenklicher Substanzen in Kosmetikprodukten. Welche Stoffe als bedenklich gelten, legt das Bundesinstitut für Risikobewertung fest.
Ein Beispiel: Formaldehyd, eine Substanz die im Verdacht steht, krebserregend zu sein, darf mit einem Anteil von 0,2 Prozent in Hautcremes enthalten sein, mit 0,1 Prozent im Mundwasser, ist aber in Sprays verboten.
Wer sich informieren möchte, in welchen Produkten möglicherweise schädliche Substanzen vorkommen, kann sich Ergebnisse des Verbrauchermagazins Öko-Test angucken. Wer sicher gehen möchte, schadstofffreie Produkte zu kaufen, kann zertifizierte Naturkosmetik verwenden. Bekannte Siegel sind der BDIH-Standard, Natrue oder Ecocert.
Quelle: cosmia naturkosmetik-magazin, Untersuchungsämter für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit Baden-Württemberg
Text: Danijela Milosevic