Was bringen uns die neuen Krankenhausgesetzte?
Unsere Krankenhäuser befinden sich durch Personal- und Geldmangel in einem Notstand. Können diese neuen Gesetzentwürfe daran noch etwas ändern?
Mediziner bemängeln neue Gesetze
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe kritisiert das zwischen Bund und Ländern verabschiedete „Transparenzgesetz“, da es den Krankenhäusern in der aktuellen Notlage nicht die dringend benötigte schnelle Hilfe gewähren kann. Das Transparenzgesetz ist Teil einer großen Krankenhausreform und soll Informationen über verfügbare Fachärzte und Pfleger in den Kliniken sowie Komplikationsraten oder Erfahrungen mit bestimmten Eingriffen für Patienten leichter zugänglich machen. „Die Ankündigung von 50 Milliarden Euro aus einem „Transformationsfond“ für zehn Jahre ab 2026 klingt zwar beeindruckend. Doch den Kliniken steht das Wasser bereits heute bis zum Hals und teilweise noch höher. Als ‚Erste Hilfe‘ bekommen sie mit dem Transparenzgesetz dann auch noch neue bürokratische Aufgaben“, kommentiert Dr. Hans-Albert Gehle. Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe das neue Gesetz. Gehle kritisiert auch den neuen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Versorgung von Krankenhäusern: „Der Bund zieht mit viel Geld die Gestaltung der Krankenhauslandschaft in Deutschland an sich, die Länder werden bei der Krankenhausplanung in die Rolle von Statisten gedrängt“. Die Realisierung der Idee einer „Vorhaltevergütung“, die eine Finanzierung von Krankenhäusern ohne Anreiz zur Fallzahlsteigerung ermöglichen soll., wird durch den Vorschlag zur Umsetzung aus dem Gesetzentwurf nur zusätzlich erschwert. „Die Kopplung an das Vergütungssystem der Fallpauschalen, die DRGs, bleibt bestehen. Wer viele Fälle erbringt und abrechnet, bekommt eine höhere Vorhaltevergütung - das Hamsterrad dreht sich weiter“, sagt Dr. Gehle.
Es gibt viel zu kritisieren
Der Präsident der Ärztekammer bemängelt auch die Einführung von sogenannten „Leveln“ in der Krankenhausplanung. Denn er ist der Meinung, dass ein solches System klare Anreize schafft, so viele Krankenhausabteilungen wie möglich an einem Standort vorzuhalten. Dieses Vorgehen steht aber einer sinnvollen Kooperation von Kliniken im Weg. Die neue Krankenhausplanung in Nordrheinwestfalen geht dagegen einen ganz anderen Weg. Hier konzentriere sich Leistungen an bestimmten Krankenhäusern und Kliniken halten Absprachen zur effektiven Arbeitsteilung. Das wirkt sich positiv auf die Behandlungsqualität aus. Die bisher übliche Strategie „Alle machen alles“ kann unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht mehr funktionieren und ist auch aus wirtschaftlicher Sicht nicht mehr sinnvoll.
Regionale Bedürfnisse werden ignoriert
Auch die Art und Weise, auf welche die ambulante Versorgung Eingang in den Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Versorgung von Krankenhäusern gefunden hat, sieht Hans-Albert Gehle kritisch: „Bislang haben die Pläne zur Krankenhausreform die ambulante Versorgung weitgehend links liegen gelassen. Das war schlecht, wir haben als Ärzteschaft oft genug darauf hingewiesen, dass ambulante und stationäre Versorgung gemeinsam gedacht und am besten auch geplant werden müssen. Das eine gibt es nun einmal nicht ohne das andere.“ Jetzt sollen allerdings in „sektorübergreifende Versorgungseinrichtungen“ Krankenhäuser auch hausärztliche Dienste anbieten. Gehle sieht das als ein typisches Beispiel dafür, wie die Berliner Politik denkt, regionale Versorgung regeln zu müssen.
Viele Fragen bleiben noch offen
Anstatt diese Planung dem regionalen Sachverstand und regionaler Zusammenarbeit zu überlassen, wird zentral eine unzureichende Lösung beschlossen. Dabei bleiben viele Fragen noch ungeklärt, zum Beispiel wie sich eine hausärztliche Versorgung am Krankenhaus auf die übrigen Praxen in der Umgebung auswirkt, ob das Geld dafür aus dem Budget der ambulanten Versorgung entzogen wird oder woher überhaupt die Ärzte kommen sollen, die diese zusätzliche Aufgabe übernehmen können.
Quellen: Ärztekammer Westfalen-Lippe, Bild: Depositphotos/spotmatikphoto, Text: Fatma Cevik