Neue Vorschriften zur Renaturierung hessischer Gewässer
Das neue hessische Wassergesetz verbietet zukünftig die Einleitung von Gülle und Pflanzenschutzmittel im Gewässerrandstreifen. Entsprechend den Forderungen der EU sind die geänderten Vorschriften zum Wasserschutz eine ergänzende Maßnahme zur umfassenden Renaturierung von Bächen und Flüssen in Hessen.
Der hessische Landtag hat am 24. Mai 2018 die Novellierung des Hessischen Wassergesetzes (HWG) beschlossen. Damit ist der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmittel im 4 Meter Bereich des Gewässerrandstreifens zukünftig verboten. Auch darf auf diesen Flächen kein Pflug mehr eingesetzt werden, um den Eintrag von Boden in angrenzende Gewässer zu verringern.
Gesichert werden soll damit vor allem, dass keine Schadstoffe mehr in Flüsse und Bäche gelangen, damit sich die Natur wieder frei entwickeln kann. Barrierefreie Fließgewässer sollen zudem wieder mehr attraktiven Lebensraum für Forelle, Lachs und Äsche bieten. "Die Förderung der Eigendynamik, die wir damit erreichen, ist ein Erfolgsrezept für die Renaturierung unserer Bäche", erläutert Umweltministerin Priska Hinz. Neuregelungen gibt es auch bei der Ausweisung von Baugebieten, die im Gewässerrandstreifen ebenfalls nicht mehr erlaubt sind. Ergänzend zu den Änderungen im Wassergesetz hat die Landesregierung eine verbesserte Förderung von Renaturierungsmaßnahmen auf den Weg gebracht und die Unterstützung der Kommunen durch Gewässerberater ausgeweitet.
Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Bild: Depositphotos/Hackman, Text: Tine Esser