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Weniger Antibiotika in der Tierhaltung © Jevtic/iStock/Thinkstock

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Neues Arzneimittelgesetzes: Weniger Antibiotika in Tierhaltung

Durch eine Änderung des Arzneimittelgesetzes soll der Antibiotikaeinsatz in der Masttierhaltung reduziert werden.

Durch das Inkrafttreten des 16. Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes am  1. Juli 2014 müssen landwirtschaftliche Betriebe, die Tiere wie Hühner, Puten, Rinder und Schweine zur Mast halten, genau angeben, wie oft die Tiere Antibiotika verabreicht bekommen. Durch das Gesetz soll der Einsatz von Antibiotika reduziert werden, da die Überwachungsbehörden die Therapiehäufigkeit überprüfen und mit anderen Betrieben vergleichen können. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt erklärt: „Der heutige Tag ist eine Zäsur. Das ab heute praktizierte Erfassungs- und Vergleichssystem soll dazu beitragen, den Antibiotikaeinsatz kontinuierlich auf das therapeutisch notwendige Mindestmaß zu minimieren. Dies ist und bleibt unser Ziel. Auch auf die Tierhaltung wird sich das Minimierungskonzept positiv auswirken. Ich bin fest davon überzeuge, dass am Ende von den Regelungen alle profitieren werden: Tiere, Verbraucher, Tierhalter und Tierärzte." Tierhalter müssen ab sofort alle sechs Monate der entsprechenden Behörde melden, welche Antibiotika sie, in welchen Mengen, in welchem Zeitraum, an wie viele Tiere verabreicht haben. Außerdem können Tierhalter nun verpflichtet werden Änderungen an Haltung, Fütterung, Besatzdichte oder Hygiene vorzunehmen. Werden die Verpflichtungen nicht befolgt, können Bußgelder verhängt werden.

Quelle: BMEL
Text: Kristina Reiß