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Huhn Masttierhaltung

©photoncatcher/iStock/Thinkstock

Arzneimittelgesetz: Weniger Antibiotika in Tierhaltung

Durch die Ergänzung des Arzneimittelgesetzes wird der Einsatz von Antibiotika in der Masttierhaltung zum Beispiel bei Hühnern minimiert.

Am 1. April 2014 ist das ergänzte Arzneimittelgesetz in Kraft getreten. Durch die Ergänzung wird der Antibiotikaeinsatz in Betrieben, die Rinder, Schweine, Hühner und Puten zur Mast halten, minimiert. Durch die neuen Regelungen sind Tierhalter dazu verpflichtet sich alle sechs Monate bei der zuständigen Behörde zu melden und anzugeben, welche Antibiotika in diesem Zeitraum in welchen Mengen, an wie viele Tiere verabreicht wurden. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt erklärt zu den Neuerungen: „Resistenzen gegen Antibiotika haben in den letzten Jahren zugenommen. Dieser Entwicklung müssen wir mit entschiedenen Maßnahmen begegnen. Wir wissen, dass das wirksamste Mittel die Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes ist. Deswegen sind alle Beteiligten gefordert, einen Beitrag zu leisten – in der Nutztierhaltung wie in der Humanmedizin. Mit engagierten Landwirten, mit den Tierärzten und den Überwachungsbehörden können wir erreichen, dass uns auch in Zukunft noch wirksame Medikamente gegen gefährliche Infektionskrankheiten zur Verfügung stehen. Wir sprechen hier über ein sehr ernstes Thema und richten daran unser verantwortungsvolles Handeln aus.“ Das erste Mal müssen die betroffenen Betriebe sich ab dem 1. Juli 2014 bei den Behörden melden.

Quelle: BMEL
Text: Kristina Reiß