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Nach einer Gesetzesänderung wurden die Laufzeiten der belgischen Alt-Atomkraftwerke Doel 1 und 2 sowie Tihange 1 überraschend verlängert.
Beschwerde gegen Belgien

Bleiben belgische Alt-Reaktoren weiter im Netz?

Nach einer Gesetzesänderung wurden die Laufzeiten der belgischen Alt-Atomkraftwerke Doel 1 und 2 sowie Tihange 1 überraschend verlängert. Statt wie zuvor geplant sollen die Kraftwerke erst im Jahr 2025 vom Netz genommen werden, was eine deutliche Überschreitung der geplanten Lebensdauer von 40 Jahren darstellt. Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz legen nun Beschwerde ein.

Die drei umstrittenen Atomkraftwerke wurden bereits 1974 und 1975 in Betrieb genommen und sollten nach belgischem Recht im Jahr 2015 vom Netz genommen werden. Die Entscheidung der belgischen Regierung die Laufzeiten außerplanmäßig zu verlängern steht  in der Kritik, da diese ohne Einbezug der Nachbarländer vollzogen wurde und einzig der Gewinnmaximierung dient ohne dem übergeordneten Vorsorgeprinzip nachzukommen.

Sicherheit und Rechtmäßigkeit zweifelhaft

Mit der Beschwerde bei der Europäischen Kommission und den Vereinten Nationen wollen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen erreichen, dass überprüft wird, ob eine Vertragsverletzung vorliegt und ob ein Verfahren gegen Belgien eingeleitet werden kann. Im Falle eines nuklearen Unfalls wären Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen direkt betroffen, doch nicht nur an der Betriebssicherheit der Alt-Reaktoren hegen die Landesregierungen Zweifel. Ob die Entscheidung der belgischen Regierung mit europäischem und internationalem Recht vereinbar ist, ist weiterhin strittig. Aus einem gemeinsamen Rechtsgutachten der Bundesländer wurde ersichtlich, dass die Laufzeitverlängerung eine so erhebliche Änderung der bisherigen Genehmigung darstellt, dass eine erneute Umweltverträglichkeitsprüfung in Kooperation mit den angrenzenden Bundesländern Deutschlands erforderlich gewesen wäre. Dies hat die belgische Regierung jedoch unterlassen.

Quelle: MKULNV, Bilder: krefografie, Text: Anna-Lena Kraft