Barrierefreiheit für den Balkon
Der Verband Privater Bauherren (VPB) befasst sich seit mehreren Jahren mit dem Thema „barrierefreier“ Immobilien und warnt vor pauschalen Angeboten. Die oft beworbene „Barrierefreiheit“ ist meist nur Reklame, wenn sie nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart wird.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe legte nun fest, dass beispielsweise eine Wohnung, die explizit für Senioren und Schwerbehinderte mit Betreuungsbedarf geeignet ist, komplett schwellenfrei sein muss. Das gilt nicht nur für die Wohnräume, sondern auch für den Balkon.
Die Schwellenfreiheit hat aber nicht immer Priorität. Viele ältere Menschen benötigen andere Anpassungen ihres Wohnraumes, z.B. an ihr Rheuma -oder Arthroseleiden. Diese Modifikationen müssen individuell verhandelt werden.
Text: Marie Wagner