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Altholz
Neue CO2-Bepreisung

Erschwert die Bunderegierung die Kreislaufwirtschaft?

Die Nutzung fossiler Energien belastet die Umwelt und ein Wandel hin zu erneuerbaren Energien ist dringen gefordert. Doch erschwert die Bundesregierung das nun durch eine Gesetzesänderung? 

Das soll sich laut Bunderegierung bald ändern

Bisher galt Holz als klimaneutraler Energieträger und wurde anders als zum Beispiel fossile Energieträger nicht in die nationale CO2-Bepreisung aufgenommen. Das kann sich nun aber ändern, denn nach einer abschließenden Beratung über das Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) im Bundesrat sieht es so aus, als wäre zukünftig auch Holz von der CO2-Bepreisung betroffen.

Der Fachverband Holzenergie (FVH) und der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH) sprechen sich deutlich gegen diese Entscheidung aus. Sie sehen in der Besteuerung von Holz vor allem einen Widerspruch gegen das Entlastungspaket, das Verbrauchern und Wirtschaft gegen die gestiegenen Energiepreise helfen soll.

Darum wird die Änderung kritisiert

Kritisiert wird vom DeSH besonders, dass mit der Bepreisung Maßnahmen für den Wandel zu erneuerbaren Energien behindert werden. Denn Altholz gilt eigentlich als Abfall, kann aber noch für die Energiegewinnung genutzt werden und ist somit ressourcenschonender als fossile Energien. Die Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetztes würden aber auch die thermische Abfallverwertung, also das Verbrennen von Altholz, betreffen. Holz würde damit als Brennstoff im Sinne des Gesetzten gelten und es würden zusätzliche Kosten entstehen. Auch Gerolf Bücheler, Geschäftsführer des FVH, äußert sich zu der Thematik: „Der Bundesrat sollte der Empfehlung seines Wirtschaftsausschusses folgen und die Ausnahme von Holz aus dem Anwendungsbereich des BEHG beibehalten. Alles andere wäre nicht nur unnötig und unsinnig, sondern würde die Entlastungspakete der Bundesregierung im Energiebereich unterlaufen, indem die erneuerbare Energieerzeugung aus Biomasseheizwerken verteuert würde.“ Fragwürdig ist das Vorhaben der Bundesregierung für die Verbandsvertreter besonders deshalb, weil gerade erst im 3. Entlastungspaket entschieden wurde, dass der CO2-Preis in den nächsten Jahren nicht erhöht werden darf.

Bringt die Besteuerung überhaupt einen Nutzen?

Die Besteuerung von Altholz in Biomasseanlagen wird sich laut DeSH vermutlich kaum auf die Entstehung von Altholz bei Verbrauchern und Unternehmen auswirken, da Altholz als Abfall immer entsteht. Fossile Energieträger werden dagegen aktiv zur Energieerzeugung gefördert. Julia Möbus, Geschäftsführerin des DeSH, kritisiert daher die geplante Gesetzesänderung: „Die Bundesregierung sollte sich bei der Überarbeitung des BEHG darauf konzentrieren, fossile Energieträger zu besteuern, anstatt den erneuerbaren Energien unnötig Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Wer wirklich raus will aus russischem Gas, muss Erleichterungen für heimische erneuerbare Energien schaffen, anstatt neue Hürden aufzubauen.“

Quelle: Fachverband Holzenergie im Bundesverband Bioenergie e.V., Bild: Depositphotos/Annems, Text: Fatma Cevik