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Biologische Ressourcen schützen
Kampf gegen Biopiraterie

Deutschland tritt Umweltschutz-Abkommen bei

Wer biologische Ressourcen illegal nutzt, ohne deren Herkunftsland zu entschädigen, macht sich der Biopiraterie schuldig. Um die zu bekämpfen, hat die Weltgemeinschaft Regeln festgelegt und einen internationalen Vertrag geschlossen, dem jetzt auch Deutschland beigetreten ist.

Das sogenannte Nagoya-Protokoll ist ein völkerrechtlich verbindlicher internationaler Vertrag, der 2010 verabschiedet wurde und 2014 in Kraft getreten ist. Er soll beim Kampf gegen die illegale Nutzung genetischer Ressourcen von Tieren und Pflanzen, also gegen Biopiraterie, helfen. Außerdem soll es wirtschaftliche Anreize dafür schaffen, die Natur zu bewahren bzw. nachhaltig zu nutzen. Fast siebzig Staaten und die EU haben den Vertrag bisher unterzeichnet, im Oktober wurde er nach einstimmigem Beschluss des Bundestags nun auch in deutsches Recht umgesetzt.

Gerechte Aufteilung von Vorteilen aus Ressourcennutzung

Ob die Regeln des Nagoya-Protokolls zu Zugang und Vorteilsausgleich im Herkunftsland von Nutzern genetischer Ressourcen in Deutschland befolgt werden, das wird das Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Zukunft kontrollieren. Verantwortlich für die Prinzipien des Protokolls zum sogenannten „Access and Benefit Sharing“, also dem Teilen von Ressourcenzugang und –ertrag, sind die Unterzeichner des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD).
In der Umsetzung sieht das folgendermaßen aus: Die Länder, die über genetische Ressourcen verfügen, sind verpflichtet, anderen Vertragsstaaten den Zugang dazu zu gewähren. Die Bedingungen für diese Nutzung dürfen sie allerdings selbst bestimmen. Die Vorteile, die sich daraus ergeben, sollten möglichst gerecht und ausgewogen aufgeteilt werden.

Quellen: Bundesamt für Naturschutz (BfN), Bild:Flickr CC  BY-NC-ND 2.0/KK_photograhphics, Text: red