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Atomkraftwerke nicht sicher bei Terroranschlag mit Flugzeug
Was passiert wenn ein Airbus A 380 in ein Atomkraftwerk fliegt? Diese Frage können viele Atomkraftwerkebetreiber nicht beantworten.
Die Koalitionsarbeitsgruppe Umwelt formulierte in einem Entwurf des Koalitionsvertrags vom 19. November 2013 folgenden Satz: „Die Sicherheit der Kernkraftwerke in Deutschland ist bis zum letztem Betriebstag zu gewährleisten.“ Die Deutsche Umwelthilfe e.V. unterstützt diese Aussage. Bis vor kurzem bestand große Sorge auf Seiten der DUH, dass Betreiber von Atomkraftwerken zum Ende des Reaktorbetriebs nicht mehr genau auf die Sicherheit der Kraftwerke bestünden. Der Grund für diese Befürchtung ist, dass bereits am 19. Juni dem Castor-Zwischenlager Brunsbüttel die Betriebsgenehmigung entzogen wurde und weder die Sicherheitsbehörden noch der Reaktorbetreiber Konsequenzen aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig gezogen haben.
Terroranschlag mit Airbus A 380
Das OVG hatte Defizite festgestellt, da unter anderem nicht klar war, ob das Kraftwerk einem Terroranschlag mit dem Großraum Passagierflugzeug Airbus A 380 oder panzerbrechenden Waffen standhalten würde. Allgemein werden in die Jahre gekommene Atomkraftwerke nicht auf Angriffe getestet. DUH Rechtsanwältin Cornelia Ziehm sieht dies als bedenklich an und findet, dass die Konsequenzen eines Terrorangriffs durch ein Flugzeug bei einem Atomkraftwerk geprüft werden müssen.
Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Text: Kristina Reiß