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Forstwirtschaft
EU einigt sich

Das sind die neuen Nachhaltigkeitsziele der EU

Um Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und dem Klimawandel entgegenzuwirken, sind Erneuerbare Energien unverzichtbar. Welche Maßnahmen müssen konkret getroffen werden und was ist wirklich nachhaltig? 

Das war die Ausgangslage

Die Europäische Kommission verhandelte am 29. März gemeinsam mit dem Parlament und Rat in einem sogenannten Trilogverfahren über die Überarbeitung der Richtlinien zu Erneuerbaren Energien in der EU (RED III). Unklar war bisher zum Beispiel, welche Anforderungen künftig an die energetische Holznutzung gestellt werden müssen. Unstimmigkeiten herrschte dabei vor allem zwischen dem Europäischen Rat und dem Parlament. Das Parlament forderte dabei weitreichende Einschränkungen, der Rat lehnte diese bisher ab.

Welche Gesetze machen überhaupt noch Sinn?

Artur Auernhammer, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Bioenergie (BBE), macht darauf aufmerksam, dass es in Deutschland bereits seit mehr als 300 Jahren nachhaltige Forstwirtschaft gibt und es auch bereits umfassende Gesetzgebungen existieren, die diese sicherstellen sollen. „Es ist weder die Aufgabe der EU, mit der Energiegesetzgebung in die nachhaltige Forstwirtschaft Deutschlands hineinzuregieren, noch unsinnige und überbordende Regelungen für die energetische Holzverwendung aufzustellen.“, sagte Auernhammer. Seiner Meinung nach müssen die Erfüllungsoptionen für den Ausbau erneuerbarer Energien vorhanden sein, ansonsten werden nur neue Hürden dafür erschaffen. Das Europäische Parlament wollte allerdings die Förderfähigkeit von Holzenergie einschränken, indem mit einem Kaskadenprinzip vorgeschrieben wird, in welcher Reihenfolge Holz verwendet werden darf. Außerdem wollte sie Tabuflächen in Wäldern für die Energieholzgewinnung weiter ausweiten und für bereits bestehende Holzheizkraftwerke und Biogasanlagen noch rückwirkend neue Anforderungen für die Treibhausgasminderung der dort geschaffenen Energie einführen.

Das wurde jetzt beschlossen

Die EU hat bei den Verhandlungen nun beschlossen, dass deutlich mehr erneuerbare Energie genutzt werden soll. Bis zum Ende des Jahrzehnts muss ihr Anteil deshalb auf mindestens 42,5 Prozent ansteigen. Zuvor lag das Ziel bis 2030 bei 32 Prozent. Das Verbrennen von Holz zur Energiegewinnung gilt weiterhin als erneuerbar. Somit können EU-Staaten Strom und Wärme aus verbranntem Primärholz immer noch zu den Zielen für erneuerbare Energie anrechnen. Dafür müssen aber festgelegte Nachhaltigkeitskriterien erfüllt werden. Heiz- und Kraftwerke dürfen zum Beispiel ab 7,5 Megawatt kein sägetaugliches Holz sowie Holz aus artenreichen Wäldern verbrennen. Kritiker bemängeln diese Entscheidung allerdings, da sie die massenhafte Holzgewinnung als nicht nachhaltig ansehen. Damit widersprechen sie Befürwortern der energetischen Holznutzung wie Artur Auernhammer. Laut ihnen kann selbst bei einer Wiederaufforstung der Wälder von keiner CO2-Neutralen Energiegewinnung gesprochen werden, da bei Rodung, Transport von Holz und der Wiederaufforstung zusätzlich CO2 produziert und ausgestoßen wird.

Quellen: Bundesverband Bioenergie e.V., Klimareporter, Bild: Depositphotos/PetroP, Text: Fatma Cevik