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Verbraucherschützer klagen gegen irreführende Werbung

Ein Global Player in Sachen Getränkedosen wirbt derzeit mit dem Slogan „die Dose ist grün". Das ist der Deutschen Umwelthilfe zu irreführend und sie klagt.

Stein des Anstoßes ist eine Werbekampagne, mit der Ball Packaging das Image der Dose an sich stärken will. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch stört sich schon an dem Slogan „die Dose ist grün“, mit dem die Anzeigenmotive überschrieben sind. Aus Sicht der DUH versucht Ball Packaging damit Getränkedosen als umweltfreundliches und ökologisch verträgliches Produkt zu positionieren - zu Unrecht, glaubt auch Jurist Remo Klinger: „Die Aussage 'die Dose ist grün' und somit eine umweltfreundliche Verpackung wird durch die Regelung der Verpackungsverordnung eindeutig wiederlegt. Die Getränkedose wird gemäß der Verpackungsverordnung gerade deshalb mit einem Einwegpfand belegt, weil es sich um eine ökologisch nicht vorteilhafte und damit unökologische Einweg-Getränkeverpackung handelt“, erklärt der Anwalt von der Berliner Kanzlei Geulen & Klinger, der die DUH in der juristischen Auseinandersetzung vertritt. DUH-Chef Resch fordert daher den "sofortigen Stopp der irreführenden Werbekampagne".

Nachdem Ball Packaging eine Unterlassung nicht unterzeichnete und das Unternehmen die Kritik sogar scharf zurückwies, hat die Deutsche Umwelthilfe nun Klage eingereicht. Die Deutsche Umwelthilfe nimmt bereits seit Jahren Food- und Handelskonzerne unter die Lupe und reichte schon mehrere Unterlassungen und Klagen gegen den Verbraucher verwirrende Werbungen oder Fehlinformationen ein. Oft mit durchschlagendem Erfolg.
 

Deutsche Umwelthilfe klagt gegen irreführende Werbung für Dosen

Foto: Deutsche Umwelthilfe