© florin1961/iStock/Thinkstock
Käfigeier in Fertigprodukten nicht gekennzeichnet
Die Verbraucherzentrale klärt auf, dass Eier aus Käfighaltung in Fertigprodukten nicht gekennzeichnet werden und fordert die Kennzeichnungspflicht.
Eier aus tiergerechter Hühnerhaltung sind für viele Verbraucher ein Muss, um unbeschwert Eier genießen zu können und gleichzeitig auf den Tierschutz zu achten. Anhand der Verpackung und vor allem auch des roten Erzeugercodes auf den Eiern kann sich jeder Verbraucher über die Herkunft der produzierenden Legehennen und deren Haltung informieren. Verarbeitete Eier oder auch gefärbte Eier sind jedoch von dieser Vorschrift ausgenommen. Susanne Moritz von der Verbraucherzentrale Bayern erklärt: „In Nudeln, Backwaren oder Mayonnaise können Käfigeier stecken, ohne dass Verbraucher dies erkennen können.“ Die Verbraucherzentrale fordert deshalb, dass auch bei Ei-Fertigprodukten die Haltungsform der Legehennen angegeben werden muss, um so den Verbraucher ausreichend zu informieren. Gibt es in Supermärkten zwar kaum noch frische Eier aus Käfighaltung, die den Aufdruck „3“ tragen, sind diese Eier in der Gastronomie und Lebensmittelindustrie jedoch weit verbreitet. Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt deshalb für den Einkauf von frischen Eiern im Sinne des Tierschutzes, auf die Kennzeichnung „Eier aus Freilandhaltung“ zu achten.
Quelle: Verbraucherzentrale Bayern
Text: Kristina Reiß