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Vor Gericht: Großprojekt bedroht Ökologie der Elbe
Das Verfahren um die geplante Vertiefung der Unterelbe steht aktuell in Leipzig vor Gericht. BUND, NABU und WWF sehen dies als Bedrohung für die Ökologie des Flusses.
Um den Hamburger Hafen für große Containerschiffe schneller und besser erreichbar zu machen, soll in einem Großprojekt nun die Fahrrinne der Unterelbe um durchschnittlich einen Meter vertieft werden. Im Rahmen des bislang aufwändigsten deutschen Umweltrechtsverfahrens prüft das Bundesverwaltungsgericht, ob die Planungen mit nationalem und europäischem Natur- und Gewässerschutzrecht vereinbar sind. Die Umweltverbände BUND, NABU und WWF brachten diesen Fall vor Gericht, da die Elbvertiefung genau gegen dieses Recht verstoße. Demnach vertrage die Unterelbe ökologisch keine weitere Vertiefung, sondern gemäß dem europäischen Naturschutzrecht müsse die Ökologie der Elbe noch verbessert werden. Zwischen Cuxhaven und Hamburg ist die Elbe weitgehend als Europäisches Schutzgebiet gemäß der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ausgewiesen sowie durch die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) geschützt. Im Zuge des geplanten Eingriffs müssten ca. 40 Millionen Kubikmeter aus dem Flussbett gebaggert werden, wodurch die Ökologie des Flusses nachhaltig geschädigt würde.
„Die Elbe ist leider kein Einzelfall: kein einziger der als Bundeswasserstraßen genutzten Flüsse ist in einem guten Umweltzustand“, so die Verbände weiter. Laut Wasserrahmenrichtlinie soll bis 2015 an allen deutschen Flüssen ein sogenannter „guter ökologischer Zustand“ wiederhergestellt sein.
Quelle: NABU / Text: Christina Jung