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Künftig sollen Elektroautos gegenüber konventionellen Automodellen Sonderrechte haben © Tomwang112/ iStock/ Thinkstock

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Sonderrechte für Elektro-Autos in Städten?

Es kommt wie es kommen musste: Ein Gesetzesentwurf zugunsten von Elektroautos soll diesen künftig starke Sonderrechte im Stadtverkehr einräumen.

Nach mehrfacher Ankündigung von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt ist es also soweit:  Ein Gesetzesentwurf zur Förderung von Elektroautos soll es nun endlich schaffen, diesen Fahrzeugen zum Durchbruch zu verhelfen. Ginge es nach der Bundesregierung, dürfen Elektro-Autos künftig auch Busspuren in Städten benutzen, sowie überall frei parken.  Aus Sicht des ökologische Verkehrsclubs VCD entspricht dies jedoch mehr blindem Aktionismus anstatt eines strategisch überlegten, an Klimaschutzzielen ausgerichteten Handelns. Änderungen in der Straßenverkehrsordnung zuzulassen, nur um bestimmte Autotypen zu fördern, sollte grundsätzlich nicht von der Bundesregierung überlegt werden. Fakt ist dabei auch, dass Elektroautos nicht automatisch grüner als effiziente Benziner oder Diesel sind und daher keine Privilegien verdienen. Es kommt maßgeblich darauf an, wie ein E-Auto betankt wird. Nur ein ausschließlich mit erneuerbaren Energien aufgeladenes Elektroauto erzeugt kein CO2 und auch grüner Strom kann nur einmal genutzt werden.  Weitere Maßnahmen birgt dieser Gesetzesentwurf mit sich: Mit dem Ausbau der E-Auto-Flotte müssen gleichzeitig die Kapazitäten für die grüne Stromproduktion und die Stromnetze ausgebaut werden.

„Anstatt aus rein industriepolitischen Gründen die Elektroautos mit weiteren Privilegien zu fördern - z.B. durch kostenfreie Parkplätze - sollte die Bundesregierung endlich die Grundlagen dafür schaffen, dass Carsharing-Fahrzeugen eigene Stellplätze im öffentlichen Straßenraum zugewiesen werden“, betont Michael Ziesak, Bundesvorsitzender des VCD.

Quelle: VCD / Text: Christina Jung