Händler müssen Elektrogeräte zurücknehmen
Elektrogeräte entsorgen – wie geht das eigentlich richtig und ohne die Umwelt zu belasten? Das neue Elektrogesetz regelt die Rückgabe von Elektrogeräten, zu der jetzt auch größere Händler verpflichtet sind. Die große Mehrheit der Kunden findet das gut.
Das neue Elektro- und Elektrogerätegesetz (ElektroG) vom 20. Oktober 2015 soll dafür sorgen, dass Gesundheit und Umwelt geschützt, die Abfallmengen verringert und durch Wiederverwertung oder Recycling natürliche Ressourcen geschont werden. Um diese Ziele zu erreichen, werden nun auch die Händler in die Pflicht genommen: Sie müssen ausgediente Elektrokleingeräte kostenfrei von ihren Kunden zurücknehmen.
Verbraucher wollen Elektrogeräte fachgerecht entsorgen
Die Rücknahmepflicht gilt für stationäre Fachhändler und Onlinehändler mit einer Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmetern; bis zum 24. Juli müssen sie Rückgabemöglichkeiten einrichten. Die Verbraucher finden die neue Regelung gut, wie eine Umfrage TNS Emnid zeigt. Grundsätzlich sind 95 Prozent von ihnen dafür, Elektrogeräte fachgerecht und nicht etwa im Hausmüll zu entsorgen. Anlaufstelle Nummer eins bleiben zwar die kommunalen Wertstoff- und Recyclinghöfe, knapp zwei Drittel der Befragten würden zu diesem Zweck aber auch ihren Elektrohändler nutzen. Bei den Online-Händlern liegt die Zustimmung immerhin bei 16 Prozent, wenn diese die Versandkosten übernehmen.
Der Auftrag für die Umfrage kam von der Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH, einem Gemeinschaftsunternehmen führender Lichthersteller, das bundesweit die Rücknahme ausgedienter Leuchtstoffröhren, LED- und Energiesparlampen und jetzt auch Elektroaltgeräte organisiert und für deren fachgerechtes Recycling sorgt. Dabei wird die Wiederverwertung wertvoller Rohstoffe sichergestellt.
Quellen: Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH, Bild: Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH, Text: Ronja Kieffer