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Deutsche Umwelthilfe fordert Recht auf Reparatur
Gegen Elektroschrott

Deutsche Umwelthilfe fordert Recht auf Reparatur

Kaum ein anderer Industriebereich geht verschwenderischer mit unseren Ressourcen um, wie die Elektrobranche. Die Deutsche Umwelthilfe fordert jetzt deutliche Änderungen im Elektrogerätegesetz sowie neue EU-Öko Designrichtlinien um die Umwelt nachhaltig zu entlasten.

Jährlich fallen Deutschland 1,7 Millionen Tonnen Elektroschrott an, da immer weniger repariert und vorschnell entsorgt wird. Weniger als die Hälfte der Eletroabfälle werden ordnungsgemäß gesammelt. Die Herstellung neuer Elektrogeräte verbraucht viel Energie und wertvolle Ressourcen mit folgenschweren Auswirkungen auf die Umwelt.

Gestoppt werden kann diese verheerende Entwicklung hin zum "Elektroeinwegartikel" nur durch längere Nutzungsdauer, Reparaturmöglichkeiten und Wiederverwertung. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) appelliert jetzt für ein „Recht auf Reparatur“ und verbindliche Vorgaben zum Öko-Design von Elektrogeräten bei der Bundesregierung. Gleiches gilt für Produkte, wie z.B. Textilien, Möbel oder Baumaterialien. Ein Plädoyer für wieder mehr Qualität statt Quantität.

Gefordert wird u.a. das Bereithalten von Originalersatzteilen für mindestens sieben Jahre, die Veröffentlichung kostenfreier Reparaturanleitungen sowie eine steuerliche Förderungen beim Kauf gebrauchter Geräte. "Die Wiederverwendung und Reparatur von Elektrogeräten führt zu ganz erheblichen Umweltentlastungen. Beispielsweise spart die Aufbereitung eines Notebooks für eine zweite Nutzungsdauer rund 154 Kilogramm Treibhausgase ein"... "Ein von der DUH im November 2017 in Berlin durchgeführtes Repair-Café hat gezeigt, wie leicht es sein kann, Dingen ein zweites Leben zu geben - das muss Schule machen. Dafür müssen die Geräte jedoch so konzipiert sein, dass sie auch repariert werden können.", so der stellvertretende DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Philipp Sommer. Erforderlich sei auch, die Verbraucher/innen umfassender zu den Umweltvorteilen und die ausgezeichnete Qualität von gebrauchten Geräten zu informieren. Die neuen Vorgaben sollen im Elektrogerätegesetz und in der EU-Öko-Designrichtlinie verbindlich gemacht werden. 

Quelle: Deutsche Umwelthilfe, Bild: Depositphotos/Goodluz, Text: Tine Esser