Diese Regeln gelten jetzt bei Neubauten
Die Verschärfung der Energieeinsparverordnung hat Folgen für Bauherren. Seit Anfang des Jahres gilt bei Neubauten ein niedrigerer Grenzwert für den Energiebedarf, vor allem die Heizung ist von der Neuregelung betroffen.
Wer jetzt ein Haus bauen will, sollte sich über die Energieeinsparverordnung (EnEV) informieren, die zum 1. Januar 2016 verschärft wurde. Seit Anfang des Jahres gilt jetzt: Neubauten dürfen nur noch drei Viertel der bisher zulässigen Energiemenge benötigten. Der jährliche Energiebedarf für Heizung, Warmwasser, Kühlung und Lüftung muss also 25 Prozent unter dem bisher erlaubten Wert liegen.
In die Berechnung des Energiebedarfs fließt neben der vor Ort verbrauchten Menge an Energie auch die Energie mit ein, die für die Gewinnung und den Transport der jeweiligen Energieträger verbraucht wird. Fossile Brennstoffe wie Öl und Gas erhöhen auf diese Weise den Gesamtbedarf des Hauses mehr als erneuerbare Energien aus Wasser-, Wind- und Solarkraft. Eine noch bessere Energiebilanz können Bauherren zum Beispiel mit Wärmepumpen, Pelletheizungen und Solarthermieanlagen erzielen.
Lästige Neuregelung oder Chance?
Die Verschärfung der Energieeinsparverordnung – wieder so eine lästige Neuregelung, die potentiellen Bauherren das Leben schwer macht? Auf den ersten Blick vielleicht schon. Doch es kann sich auch lohnen, noch energieeffizienter zu bauen, denn für besonders effiziente Neubauten gibt es zinsgünstige Kredite, zum Beispiel durch „Energieeffizient Bauen“ von der KfW-Bank. Verbraucht ein Haus nur 55 Prozent des laut Energieeinsparverordnung zulässigen Wertes, können Bauherren die Förderung durch das Programm „KfW-Effizienzhaus 55“ beantragen. Neu im Programm ist auch das „KfW-Effizienzhaus 40 Plus“, außerdem steigt zum 1. April der Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit von derzeit 50.000€ auf 100.000€. Es kann sich also durchaus lohnen, über energieffizientes Bauen nachzudenken.
Quelle: Kompaktmedien; Bilder: Kompaktmedien; Autor: kle