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Foto: iStockphote/Thinkstock

Helmpflicht für Fahrräder: ja oder nein?

Derzeit sorgt ein aktuelles Gerichtsurteil für Aufregung, weil es dort um eine angebliche Helmpflicht für Fahrradfahrer ging. Klar, ein Fahrradhelm ist empfehlenswert und sicherheitserhöhend, es geht schließlich um den eigenen Kopf. Doch ein Helm verhindert keinen Unfall. Helmpflicht: ja oder nein?

Was das Urteil von Schleswig-Holstein auslöste, ist schon eine langwierig breitgetretene Diskussion. Die Polizei macht es vor: Dienstlich auf dem Fahrrad unterwegs müssen sie Helme tragen. Den übrigen Bürgern ist dies jedoch gesetzlich freigestellt.

Umso erstaunlicher zeigte sich das Urteil des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig, dass der klagenden Fahrradfahrerin eine Mitschuld am Unfall attestierte. Laut Gerichtsurteil tragen Fahrradfahrer ohne Helm bei Unfällen eine Mitschuld, wenn sie nach einem Zusammenstoß stürzen und sich am Kopf verletzen, selbst - wenn sich ein Autofahrer verkehrswidrig verhalten hat und etwa eine Tür aufgerissen hat. Für den Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club e.V. ist dies eine „Helmpflicht durch die Hintertür“.

Die Sinnhaftigkeit eines Fahrradhelms ist nicht zu bestreiten – auch und gerade der aktuelle Fall unterstreicht dies einmal mehr, wie sich sicherlich auch die klagende Fahrradfahrerin eingestehen wird. Aber den Unfall verhindern, dass können Fahrradhelme auch nicht.

Quelle: AvD / Text: Christina Jung