1. Home
  2.  › News
Nachhaltigleben

©iStock

Pearl GmbH verurteilt: Zu hohe Quecksilberwerte in Leuchten

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. hat erfolgreich gegen das Unternehmen Pearl GmbH geklagt, dessen Leuchtmittel zu viel Quecksilber enthalten. 

Der Leuchtmittelhersteller Pearl GmbH darf laut einem aktuellen Urteil des Landgerichts Freiburg, ab sofort keine Energiesparlampen mehr vertreiben, die zu viel schädliches Quecksilber enthalten. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) konnte bei verschiedenen Laboranalysen unterschiedlicher Energiesparlampen der Pearl GmbH teilweise eindeutige Überschreitungen des gesetzlich erlaubten Grenzwertes für Quecksilber feststellen. Das Unternehmen Pearl GmbH lehnte jedoch das Angebot der DUH ab eine Unterlassungserklärung vorzulegen und keine Energiesparlampen mit zu viel Quecksilber mehr zu vertreiben. Aus diesem Grund klagte die DUH wegen des Verstoßes gegen das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Jürgen Resch, der DUH Bundesgeschäftsführer sagt: „Es ist kein Zufall, dass die DUH anstelle einer zuständigen Kontrollbehörde dabei ist, einem verantwortungslosen Lampenhersteller das Handwerk zu legen. Die Bundesländer müssen endlich eine funktionierende Marktüberwachung aufbauen und die Einhaltung der Grenzwerte kontrollieren.“ Der Grenzwert für Quecksilber in Energiesparlampen wurde am 1. Januar 2013 europaweit auf 2,5 mg pro Lampe gesenkt. In einem Fall enthielt eine Leuchte der Pearl GmbH sogar 19 mg Quecksilber. Sollte die Pearl GmbH zukünftig Kompaktleuchtstofflampen mit mehr als 3,5 mg Quecksilber je Brennstelle von bis zu 30 Watt vertreiben, droht ihr ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro – das Unternehmen hat bereits Berufung beim Oberlandesgericht in Karlsruhe eingelegt.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Text: Kristina Reiß