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Neue Regelung zum Anbau Anbau von Gentechnik-Pflanzen
Nicht überall in Europa herrscht dieselbe Meinung in puncto Gentechnik. In Brüssel wurde nun beschlossen, dass Staaten den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen verbieten dürfen.
Am 28. Mai 2014 haben die EU-Mitgliedstaaten (darunter auch Deutschland) in einer Vorabstimmung in Brüssel über das Selbstbestimmungsrecht beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen abgestimmt. In Zukunft soll jeder EU-Mitgliedsstaat selbst entscheiden, ob der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen auf den Äckern zulässig ist. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt erklärt dazu: „Ich begrüße diese Möglichkeit zum Opt-out ausdrücklich. Die Haltung der Menschen in Europa ist in dieser Frage sehr unterschiedlich, das verdient Respekt. Damit können wir national gestalten, wo europäisch keine Gemeinsamkeit besteht.“ Auf diese Art kann in Deutschland ein Anbauverbot von gentechnisch veränderten Organismen beschlossen werden. Schmidt erläutert weiter: „Das ist eine wichtige Entscheidung für das Selbstbestimmungsrecht und die Wahlfreiheit bei der grünen Gentechnik! Uns ist es wichtig, ein klar geregeltes Verfahren zu haben. In der ersten Verfahrensphase teilt die Kommission dem Antragsteller den Wunsch der Mitgliedstaaten ein Anbauverbot auszusprechen mit."
Keine Verhandlungen mit Konzernen
Er erklärt weiter: "Der Antragsteller hat dann die Gelegenheit, diesem Wunsch freiwillig zu entsprechen und das Gebiet aus dem Antrag auszunehmen. Falls dies nicht geschieht, kann der Mitgliedstaat nach den in der Richtlinie festgelegten Regeln das Anbauverbot verhängen. Das ist hoheitliches Handeln und kein Verhandeln mit Konzernen. Es wird klar, dass wir Koch sind und nicht Kellner. Der von Einzelnen geäußerte Vorwurf, wir müssten künftig "mit den Konzernen verhandeln" trifft nicht zu. Denn Deutschland ist es gelungen, das oben genannte rechtssichere Verfahren vorzusehen.“
Quelle: BMEL
Text: Kristina Reiß